@kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn Du hier schon eine Rechtsberatung gibst, solltest Du Dir da auch sicher sein.
ähhm, wenn ich so eine schmale Beratung kriegen würde, würde ich an meinem Berater zweifeln
;) Nein, mal im Ernst, die Auflistung der entsprechenden §§ ist noch keine Beratung. Wiki sagt
"Der Begriff Beratung bezeichnet umgangssprachlich ein strukturiertes Gespräch oder eine korrespondierende Kommunikationsform (Brief, E-Mail o. ä.) oder auch eine praktische Anleitung, die zum Ziel hat, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen oder sich der Lösung anzunähern." Also nicht verrückt machen lassen, solange kein Dialog mit fundierten, auf den Einzelfall abgestimmten Lösungen stattfindet, wird kein Verstoß gegen das RBerG vorliegen. Ein wenig Sensibelität für das Fach ist natürlich angesagt, da stimme ich dir zu. Was meine Sicherheit betrifft, so ist die (beruflich) gegeben.
Dem Grunde nach ist zu Mobbing zu sagen, so wie es bereits geschrieben worden ist, daß man sich zunächst sicher sein sollte, ob überhaup Mobbing vorliegt. d.h. das eigene Verhalten ist zu hinterfragen. Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, daß dies jungen Menschen gerade nicht auf Anhieb gelingt. Es bedarf einiger (Lebens)Erfahrung, um sich selbst in der Rolle des Opfers wiederzufinden und gleichzeitig objektiv genug zu urteilen, Fehler am eigenen Verhalten zu lokalisieren. Ich gehe sogar davon aus, daß dies auch älteren Menschen auf Anhieb nicht so einfach möglich sein wird. Der erste Schritt (noch vor den o.g. §§) sollte daher immer das Gespräch sein, und zwar ohne Vorwürfe. i.d.R. wird jede "Partei" an der anderen etwas auszusetzen haben, was ggf. im Gespräch erörtert und ausgeräumt werden kann. So lange keine wirkliche Abneigung (z.B. Verachtung) vorliegt, sollte eine Lösung möglich sein. wichtig ist, daß Aufzeichnungen gemacht werden (ein Protokoll), wo drin steht, was besprochen worden ist, welche Lösung angestrebt wird, auf welche Weise dies erfolgen soll und zu welchem Zeitpunkt man sich erneut zusammensetzt, um das Ergebnis zu überprüfen und ggf. diverse Unklarheiten und Mißverständnisse auszuräumen. Wenn beide Parteien (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite) das "Miteinander" wirklich wollen, sollte sich ein Weg finden, den Umgang wenigstens bis zum Ende der Ausbildung menschlich korrekt verlaufen zu lassen. Denn der Arbeitgeber hat sich ja irgendwann für den Arbeitnehmer/Auszubildenden entschieden. ein Zeichen, daß zu diesem Zeitpunkt das Vertrauen noch gegeben war. dieses gilt es wiederherzustellen. Streit bringt niemandem etwas, und auch der Arbeitgeber hat Nachteile, wenn die Räder nicht korrekt rollen. Aus der Erfahrung weiß ich aber auch, daß es kaum Arbeitgeber gibt, die das überhaupt erkennen. Jeder der Streitenden sieht sich in der Rolle des Opfers. Ich kann das sowohl aus Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite beurteilen, und zwar in praktischer Hinsicht. Wobei ich in Arbeitgeberposition/Ausbilder das Gespräch i.d.R. sehr schnell suche, und Probleme, die häufig Mißverständnisse sind oder auf Unzufriedenheit irgendeiner Art beruhen (oft auch im privaten Bereich des Arbeitnehmers) bisher in fast allen Fällen entschärfen konnte.
kleinundgrün schrieb:Das ist Quatsch. Kaum ein Mobber wird es zum Ziel haben, den Gemobbten in den Selbstmord zu treiben noch nimmt er dessen Tod billigend in Kauf.
Das ist kein Quatsch! Wenn auch nur ein Mensch durch Mobbing vom Leben zu Tode kommt, ist die Diskussion überflüssig, ob Mobbing auch nur halbwegs akzeptabel ist. Mir ist die (juristische) Definition von Mord bekannt und ich weiß auch, daß das Wort hier definitiv übertrieben ist. Ich werde trotzdem mit ganz harten Mitteln an jeden mir bekannten Mobbingfall herangehen. Es gilt nämlich zu verhindern, daß Mobbing "salonfähig" wird, nach dem Motto: das passiert fast überalle, also gehört es dazu. Es gehört ncht dazu! Der Unterschied zu klassischem Mord ist der, daß den Tätern (ich nenne sie ganz bewußt so, denn es sind welche) in den meisten Fällen gar nicht bewußt ist, welchen Schaden, welche Probleme, welche Ausweglosigkeit und mitunter auch Suizidgedanken Mobbing beim (meist jüngeren, regelmäßig aber beruflich unterlegenen) Opfer auslöst. Die Mordabsicht steht also nicht im Vordergrund, was dem Opfer aber dann nciht mehr hilft, wenn es sich das Leben genommen hat. Den Link mit Tim hatte ich zugefügt. Das Wort "Quatsch" akzeptiere ich in dahingehend formeller Hinsicht, denn mein Wort "Mord" trifft rechtlich nicht zu. Wenn das Wort aber dafür sensibelisiert hat, daß Mobbing keinesfalls akzeptiert werden darf, hat es seinen Zweck erfüllt. Und wie gesagt gibt es Opfer, denen die Diskussion nicht mehr hilft: Sie empfanden das so schlimm, daß sie es vorzogen, aus dem Leben auszusteigen. Tim ist nicht der einzige. Was das im Einzelfall heißt (z.b. für die Eltern) mag sich jeder selbst ausdenken und dann vielleicht verstehen, warum ich so harte Bandagen angelegt habe.