surenas schrieb:Vorsatz, noch von Fahrlässigkeit, noch von Putativnotwehr noch von Putativnotwehr-exzess. Ist das etwa mein Problem?
Notwehr ist eine Verteidigungshandlung, die zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf ein geschützes Rechtsgut erforderlich ist.
Fraglich ist hier in jedem Fall ,ob der Angriff gegenwärtig war oder unmittelbar bevorstand.
Erforderlich ist die Verteidigungshandlung dann,wenn es kein milderes in gleichem Masse geeignetes Mittel zur Abwehr gab.
Für eine Notwehrlage muss ein Angriff vorliegen.
Da Pistorius einen Einvrecher hinter verschlossener Tür vermutet ,gab es keinen Angriff. Die Verhältnismässigkeit der Mittel war ebenfalls nicht gewahrt.
Daran scheitert es dann auch bezüglich Putativnotwehr und Notwehrexzess. Pistorius ist eben nicht angegriffen worden.
Ich weiß nicht ,wie es in Südafrika ist ,aber hier gäbe es doch größere Schwierigkeiten. Der Notwehrparagraph ist nicht dazu da,um eingebildeten Wohnzimmerrambos zu erlauben ,ihre Schusswaffen "Gassi" zu führen ,auch Einbrecher sind kein Freiwild.
Da es überhaupt keine Notwehrsituation gab,kann sich Pistorius auch nicht auf einen durch Angriff hervorgerufenen Schrecken oder Verwirrung berufen ,der zu einem Notwehrexzess führte.
Dieser Fall liegt ganz anders ,der hier auch schon herangezogen wurde :
http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Rentner-erschiesst-jungen-Einbrecher-und-bleibt-straffrei-id16101396.htmlHier ging ganz klar ein Angriff voraus.
Also fahrlässige Tötung gerne ,aber für Notwehr sehe ich schwarz.