@Tussinelda Tussinelda schrieb:ich finde das nicht verwerflich, warum sollte man denn nicht diese Auflagen versuchen zu lockern, aus Sicht von O.P. und dessen Verteidigung, denn er hat ja keinen vorsätzlichen Mord begangen..
Grundsätzlich findet das wohl keiner von uns verwerflich, denn es ist sein Recht, mit Hilfe seiner Anwälte zu versuchen, in allen Dingen das Beste für ihn herauszuholen.
Bei deinem nächsten Satz hakt es dann aber schon wieder mit unseren Meinungen
:). Du bist davon überzeugt, dass OP keinen vorsätzlichen Mord begangen hat - viele andere sind davon zwar auch nicht vollständig überzeugt, für sie deuten aber speziell die Aussagen von OP in seiner eV ziemlich klar genau darauf hin.
Tussinelda schrieb:und das mit den Zeugen finde ich auch richtig, denn wenn die Anklage diese vernehmen darf, dann sollte es auch der Gegenseite möglich sein, mit diesen Leuten sprechen zu dürfen und die Gegenseite ist nun einmal O.P.
Natürlich ist es nur recht und billig, dass es nicht NUR der Anklage erlaubt ist, die Nachbarschaft als Zeugen befragen darf, sondern dass die Gegenseite das gleiche Recht haben muss. Aber die *Gegenseite* ist nicht OP, sondern das sind seine Anwälte, und denen wurde eine Befragung der Nachbarschaft auch nicht untersagt. Selbst OPs Freunde und Familie könnten die Nachbarschaft befragen. Aber OP ist nun mal der Anklagte, und dem ist es untersagt, was rechtlich auch nicht zu beanstanden ist.
Tussinelda schrieb:Auch das Haus zu betreten, dass er ja verlassen hat, ohne irgendetwas mitzunehmen, zu regeln etc.....finde ich nicht furchtbar, er will da nicht leben, denke ich, sondern es betreten dürfen, wenn es freigegeben ist, was eine ganz normale alltägliche Sache ist, dass man den Tatort, wenn der das Zuhause ist, betreten will, um persönliche Dinge etc. zu holen. Vielleicht geht er auch gar nicht persönlich hin, hat aber dann die Möglichkeit, andere zu beauftragen.....das wissen wir doch noch gar nicht.......da müssen wir abwarten, was er tatsächlich macht, sollte das Haus freigegeben werden
Nach deinem Gefühl findest du es unfair, dass OP sein Haus nicht betreten darf. Aber das Gericht kann und darf nicht nach Gefühlen entscheiden, sondern entscheidet nach dem, was für diesen Fall notwendig ist und was nicht.
Wir hatten schon erwähnt, dass es bis zum Prozessbeginn noch Monate dauern kann. In dieser Zeit ermitteln sowohl Anklage als auch Verteidigung weiter und in den in dieser Zeit anberaumten Voranhörungen zum Prozess muss jede Seite die andere über ihre evtl. neuen Beweise nicht nur informieren, sondern auch die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.
Daraus ergibt sich, dass die Verteidigung mit aus ihrer Sicht handfesten Beweisen kommt, worauf die Anklage reagieren muss. Und das könnte bedeuten, dass die Anklage erneut das Haus unter die Lupe nimmt, weil sie vielleicht erst durch die Unterlagen der Verteidigung darauf hingewiesen wurde, dass noch etwas übersehen wurde.
Und das bedeutet, dass niemand wirklich sagen kann, wann keine Ermittlungen im Haus mehr notwendig sind. Hat OP aber die Möglichkeit, dass Haus zu betreten, bevor der Fall abgeschlossen ist (Urteil) dann hätte er - weil er ja mit seinen Anwälten in engem Kontakt steht - die Möglichkeit evtl. vorhandene, aber noch nicht bemerkte/gefundene Beweise verschwinden zu lassen oder zu verändern.
Ich weiß, dass das dir und deinem Gefühl nicht gefällt, aber so ist das nun mal, und Gerichte haben damit entsprechende Erfahrungen, die sie derartige Verbote aussprechen lassen.