Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
24.04.2014 um 16:21@Tussinelda
Deinem Artikel möchte ich diesen Auschnitt aus einem anderen Artikel entgegenstellen:
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Bei der Bewertung der Anwaltslüge ist aus rechtlicher Sicht dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Advokaten nicht uneingeschränkt die Wahrheit sagen können. Sie haben – verfassungsrechtlich abgesichert durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 1 GG sowie strafrechtlich durch § 193 StGB – gemäß § 3 BRAO vorrangig die Interessen ihrer Partei zu vertreten. Zudem unterliegen sie einer Schweigepflicht nach § 203 StGB oder § 43 a Abs. 2 BRAO. Sie hindert zum Beispiel einen Strafverteidiger daran, seinen Mandanten als Täter vor Gericht darzustellen. In zulässiger Weise beschränken Anwälte zudem oftmals ihren Vortrag auf Halbwahrheiten, indem sie ihre Partei belastende Umstände bewusst ausblenden. Sie kämpfen massenhaft gegenüber Gerichten, Behörden und gegnerischen Dritten für eine Rechtsauffassung, welche sie innerlich für falsch halten. In Teilbereichen der Anwaltstätigkeit wird die Lüge sogar explizit für zulässig erachtet. Verwiesen sei nur auf die Problematik einer (bewusst) „unwahren Protokollrüge“ im Strafprozess.Auszug von: http://kanzleiundrecht.wordpress.com/2011/07/19/strafverteidiger-haben-kein-recht-zur-luge/
Letztlich sollte selbstkritisch eingeräumt werden, dass das uneingeschränkte Lügenverbot weder allgemein und erst recht nicht bei Anwälten Geltung beanspruchen kann. Jeder Richter und – selbstkritische – Rechtsanwalt weiß, dass es mit der Wahrheitsliebe der Advokaten in der Wirklichkeit nicht so bestellt ist, wie es von ihnen in schönster Selbstlüge behauptet wird. Die entscheidenden Verstöße werden nur nicht verfolgt und allenfalls als Trivialfälle geahndet. Wenn nach einem alten muslimischen Spruch gelten soll: „Ein gelehrter Jurist setzt dem Satan mehr zu als tausend Gottesanbeter“, dann sollte auch bei Rechtsanwälten klar sein, dass sie nicht immer erfolgreich sein können, wenn sie als rigide Verfechter einer Wahrheitspflicht tätig werden. Soweit sie mit „Falschaussagen“ einen legitimen – rechtsstaatlich vertretbaren – Zweck verfolgen, ist Kritik unangebracht. Dies gilt erst recht, wenn sich ein Rechtsanwalt ausnahmsweise der lebensrettenden Notlüge im Interesse des Mandanten bedient. Jurek Beckers „Jakob der Lügner“ kann in derartigen Grenzsituationen als Vorbild dienen, das alle anwaltlichen Wahrheitsfanatiker zum Schweigen bringen sollte.