@knuffiknuff Text
Tatortspuren-Gutachter schließe ich aus, da es ja keine von HS überhaupt gab und Fremdspuren ja auch nicht.
Einspruch !
Natürlich gibt es Fremdspuren.
Wenn die STA in der Anklageschrift von H.S.als Alleintäterin spricht dann frage ich mich wem der blutverschmierte Fussabdruck gehört und wie man diesen weg diskutieren will ?
Dieser ist im Moment eine Entlastung die für H.S. spricht und nicht für die Anklage.
Auch ein Tatrichter wird es schwer haben den Abdruck vergessen zu lassen oder diesen plausibel H.S. zu zuordnen.Wenn die Ermittler/Richter hierfür keinen Verursacher finden gibt es wohl kein Indiz mehr das H.S. überhaupt am Tatort war.
Da auch die Terminologie des Tatzeitpunktes völlig unklar ist hege ich auch da meine Zweifel.
Da die Leiche ja verbrannt wurde macht ein neues Gutachten wohl keinen Sinn,wohl eher eine neue Beurteilung und Überprüfung des vorhandenen Gutachten des Rechtsmediziner.
Das Gutachten bezog sich unter anderem auf Vermutungen die nichts mit wissentschaflicher Erkenntnis zu tun hat z.B.Todeszeitpunkt Bestimmung bzw.weil die Getöteten Schlafbekleidung anhatte.