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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

7.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doppelmord, Prozess, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.01.2013 um 19:24
@Verbum_peto
das von der Südbrücke auf die B42 in Richtung Pfaffendorf auffahrende Fahrzeug kann mit ca. 60km/h aus der Kurve kommen, dann bleiben ca. 400 Meter zum weiteren beschleunigen, da kommt man doch auch mit einem alten Fahrzeug auf gute 100, oder? Und auf dem abfallenden Beschleunigungsstreifen von der Denzer-Heide auf die B42, da schafft auch eine Enduro locker mehr als 100. Es kommt noch hinzu, dass die Sicht auf der linken Seiten des Beschleunigungsstreifens "Denzerheide" von hohen Sträuchern eingeschränkt wird und ein Helm sicher auch nicht zur Verbreiterung des Gesichtsfeldes beiträgt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.01.2013 um 19:51
@sensibella
In Ihrem Umfeld, eben. Gehörst Du dazu?
Meine Aspekte schließen sich nicht ggs. aus. Ich habe lediglich Gründe aufgeführt, die gegen eine Bezeichnung "Rike" hier im Forum sprechen. Meine Meinung, vergiss es.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.01.2013 um 20:06
@Twincam

Ich finde es wesentlicher respektloser, sie jetzt schon, wie manche im jetzt geschlossenen thread, verurteilt zu sehen mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld als dass sie als Rike bezeichnet wird. Aber nur meine persönliche Meinung.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.01.2013 um 20:10
@Verbum_peto
Ich finde es wesentlicher respektloser, sie jetzt schon, wie manche im jetzt geschlossenen thread, verurteilt zu sehen mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld als dass sie als Rike bezeichnet wird.

Genau, sehe ich auch so. Aber was hat das eine mit dem anderen zu tun? Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ist aber jetzt gut, bitte keine Kommentare mehr zu dieser, meiner Meinung.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.01.2013 um 20:57
@Twincam

Grundsätzlich denke ich, dass jeder seine Meinung hier äußern darf und sollte.

Und wenn du eine Meinung äußerst, dann musst du halt mit Widerspruch rechnen, auch wenn dich das Echo überrascht.

Ich stimme dir allerdings im konkreten Fall zu, dass wir diesen Punkt hinreichend ausdiskutiert haben und uns nun wieder der Diskussion der Fakten zuwenden sollten.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.01.2013 um 21:27
Zitat von Giselle-SophieGiselle-Sophie schrieb:Wenn RS zurecht in U-Haft ist und die Tat begangen hat und sie "in dubio pro reo" freigesprochen werden würde - dann soll es halt so sein. Das war im Grunde eine interne Familienstreitigkeit, mit der die Gesellschaft konfrontiert wurde. Viel schlimmer finde ich die vielen Kindermörder, die noch auf freiem Fuß sind. Diese sind für die Gesellschaft gefährlicher.


@Giselle-Sophie

was ist das denn ?! also wenn der kindermord "lediglich" in der familie passiert, dann ist es demnach nut mittelschlimm und mittelgefährlich? Mit verlaub, das ist doch quatsch


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.01.2013 um 21:28
@marschi

Bisher wissen wir, dass sie kein Alibi hat, eine Tochter und die Nachbarin um ein Alibi angebettelt hat, seltsames Verhalten vor der Tat an den Tag gelegt hat und ein Motorradfahrer, der sie gesehen haben will.

Mir als juristischen Laien reicht das noch nicht, um sie laut anklage verurteilen zu können.
/ZITAT]


Nicht nur dir als juristischen Laien.

Mich überzeugt es auch noch nicht. Allerdings kann man da getrost anderer Auffassung sein.

Der BGH verlangt von der richterlichen Überzeugungsbildung keine 100%ige Gewissheit, sondern eine Überzeugung die vernünftigen Zweifeln das schweigen gebietet.

So formuliert er in ständiger Rechtsprechung.



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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

27.01.2013 um 21:30
@armleuchter

Ich denke, @Giselle-Sophie hat es etwas unglücklich formuliert.

Ich habe sie so verstanden, dass die meisten Tötungsdelikte Beziehungsdelikte sind, wo die Täter dann ungefährlich sind, wenn die Beziehung "beendet" ist als dass gestörte Kinderschänder, deren Aktionsradius nicht beherrschbar und vorhersehbar ist, frei herum laufen.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 07:51
@Verbum_peto
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Der BGH verlangt von der richterlichen Überzeugungsbildung keine 100%ige Gewissheit, sondern eine Überzeugung die vernünftigen Zweifeln das schweigen gebietet.
Ich danke dir, dass du diesen fachlichen Grundsatz aus der Rechtsprechung hier eingebracht hast. Er klingt leitsam, ist offen und regt zum Nachdenken an.

Der Satz ist für diesen Fall hier bestimmt sehr relevant.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 08:33
@Verbum_peto
@Giselle-Sophie

als nichtjurist hab ich das grad nochmals bei wiki nachgelesen - dort steht der satz etwas ausführlicher und für mich dadurch verständlicher:

Maßgebend ist (in den Worten des Bundesgerichtshofes) allein, ob der Richter persönlich von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung überzeugt ist. Hierfür muss der Richter alle für und gegen eine Tatsachenbehauptung sprechenden Gesichtspunkte in Relation zum erforderlichen Beweismaß setzen [1]. Dabei bleibt er an die Gesetze der Denklogik und an die auf Erfahrung gegründete Wahrscheinlichkeit gebunden. Als Beweismaß darf jedoch nicht der naturwissenschaftlich sichere Nachweis verlangt werden, sondern der Richter muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufriedengeben, der letzte (theoretische) Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietet.



Ich denke wie Louisette, dass man dies wissen und verstehen muß , wenn man diesen prozess verfolgt.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 08:36
nochmals an die juristen hier - müßte es demnach nicht heißen : " Ab einen gewissen grad an zweifeln für den angeklagten" ? bzw "wenn der richter zweifel hat für den angeklagten"


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 08:58
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufriedengeben, der letzte (theoretische) Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietet.
Klingt aber schon nach nicht wenig Spielraum, oder? Ich meine wenn ich schon sehe, wie unterschieldich wir hier Dämmerung oder Einsetzen der Dunkelheit auslegen und Richter ja nun auch nur Menschen sind mit unterschiedlichen Vorstellungen....Mir ist schon klar, dass man in einem Indizienprozess nie die absolute Sicherheit haben kann.

Aber es lässt schon einiges an Spielraum.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 10:03
und hier nochmal zurück zu etwas was meines wissens gestern nicht geklärt wurde - und schon mal entschuldigung vorab , wenn es DOCH schon mal irgendwo erklärt wurde.


mögliche abfahrt HS in haren: bei der zeugin war sie bis ca 10 minuten bevor der netto geschlossen hat - also ca 20:50. Wurde danach sie oder das auto nochmal in haren gesehen? Irgend jemand (sorry dass ich jetzt nicht suche) hatte geschrieben, dass es gesichert sei , dass sie nicht vor 21.30 abgefahren sei.... ist das korrekt? Und wurde geklärt dass die netto-schließzeit 21:00 uhr war?

treffpunkt mit dem zeugen:

dieser war ja wohl, was den zeitpunkt angeht unklar - bitte mich hier korrigieren wenn ich das falsch wiedergebe...

der zeuge hatte einerseits gesagt dass es schon dunkel war/wurde als er wegfuhr - also mindestens 22:36, zuvor war dämmerung. Andereseits nannte der zeuge zunächst 21:30-22:00 Uhr (also als es noch dämmerte). Dann fragt der richter nach ob es auch 22.30-23:00 gewesen sein könnte und der zeuge bejahte dies. jetzt meine frage: Was hatte das mit den sendungen ( M. Illner) zu tun ? hat er die fertig gesehen - also bis 23.20?
Die Illner sendung ging nämlich von
Donnerstag 07.07.2011, 22:15 - 23:20 Uhr bild

VPS 07.07.2011, 22:15 Uhr
Wenn er (nur) den anfang gesehen hat, dann wäre er also FRÜHESTENS umd 22:15 losgefahren. Damit er HS an besagter stelle begegnen konnte, müßte es eher 22:40 gewesen sein korrekt ? das würde dann im übrigen passen zu "als es dunkel wurde".
Wenn HS aber erst um 21:30 losgefahren sein sollte, dürfte er sogar eher erst um 23:00 abgefahren sein, hätte die sendung also sogar bis 20 minuten vor schluß gesehen... . Wurde das im prozess näher besprochen oder gab sich richter bock damit zufrieden, dass der zeuge sagte 22:30 - 23:00 wäre auch möglich?


Dank schon mal an die , die hier weiterhelfen können... .


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 10:39
@sensibella

ja genau , so sehe ich das auch - das ist ein echter spielraum.
Hier im forum hatte ich desöfteren den eindruck, dass etwas verlangt wird das eher dem naturwissenschaftlichen beweis ähnelt.
Bzw einem "im zweifel für den angeklagten" bei dem der zweifel eben auch ein "theoretischer restzweifel" sein kann.

Aber jetzt habe ich wieder was gelernt - auch gut ;-). Kannst du was näheres zu der ermittlung der zeiten sagen ?


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 10:47
@armleuchter
Die Uhrzeit 21.30 wurde doch von HS selbst genannt.

Mein Tip: Abfahrt um 20.45 in Haren, 2:45 Fahrzeit, Ankunft Koblenz ca. 23:30!!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 10:50
Zitat von brummbaerbrummbaer schrieb:@armleuchter
Die Uhrzeit 21.30 wurde doch von HS selbst genannt.
ich hoffe doch nicht dass diese ausssage der grund war, dass diese abfahrtszeit als "gesichert" gilt :-O


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 10:56
21.30 Uhr stammt vom ersten Prozeßtag aus dem Verhöhrvideo, hat Jungler so wieder gegeben.

Steht so im "Prozeßbeobachtertread"!


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 11:09
In der RZ vom 26.05.2012 hieß es die Polizei hat noch weitere Fragen, wer hat die Angeklagte zwischen 21Uhr und 6.30 Uhr .....gesehen.

Also dürfet der Polizei klar sein das HS schon um 21 Uhr unterwegs war oder die RZ hat es falsch geschrieben.


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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess

28.01.2013 um 11:09
ok HS sagt also dass sie um 21:30 losfuhr "um sich umzubringen". Wenn sie bei der nachbarin kurz vor neun ging "um beim netto zigaretten zu holen" kann sie aber ab diesem zeitpunkt auf dem weg nach horchheim gewesen sein ?!

dann paßt das doch, dass sie gegen 23:30 die fastkollision hatte ? sie hätte dann ca. einen 130 schnitt fahren müssen - bei nacht kein problem aus meiner erfahrung.... .


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