Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
02.06.2013 um 13:35
@ Rentina
Die Zulassung zum Prozess ist immer , ich würde sagen , eine "Voreingenommenheit"
des Richters gegen den Angeklagten .
1x zitiertmelden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
02.06.2013 um 13:56
Das Gericht entscheidet, ob die Hauptverhandlung eröffnet wird oder nicht, daher heißt es Eröffnungsbeschluss. Ist die Aklageschrift mangelhaft und wird auf Hinweis des Gerichts diese nicht korrigiert, wird die Hauptverhandlung nicht eröffnet. Liegt kein hinreichender Tatverdacht vor, wird die Hauptverhandlung ebenfalls nicht eröffnet.
Ob hinreichender Tatverdacht besteht, wird nach den Angaben der Anklageschrift (und der Stellungnahme des Angeklagten) festgestellt, wobei es hier im Wesentlichen auf die Schlüssigkeit der Darstellung in der Anklageschrift ankommt.
Deswegen ist der Richter nicht voreingenommen. Die StA kann viel in ihrer Anklageschrift schreiben, Papier ist geduldig. Die Beweisaufnahme folgt erst im Hauptverfahren, in der die Behauptungen aus der Anklageschrift unvoreingenommen überprüft werden. Da stellt sich dann heraus, ob die Zeugen tatsächlich Belastendes aussagen, wie glaubhaft die Zeugen sind, was Gutachter feststellen usw.
melden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
02.06.2013 um 17:53
@ Jürgen57
Es entscheidet der gleiche Richter.
melden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
03.06.2013 um 07:35
allen berichterstattern schon jetzt ein dickes danke schön.
ihr seit die besten. denke an euch.
1x zitiertmelden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
03.06.2013 um 14:18
scheint heute wohl lange zu gehen die verhandlung. bin mal gespannt.
melden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
03.06.2013 um 14:53
ups das is aber spät.wusste ich garnicht. danke für die info.
melden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
03.06.2013 um 17:30
Dann mache ich mal den Anfang. Beginn ca 15 Uhr.
H.S. heute mit weiblicher Frisur, sommerlich gekleidet, ohne Brille.
Ein Band wurde abgespielt, von dem sicher auch dieses mal kein Berichterstatter Genaues wieder-
geben kann. H.S. mit ihrer Tochter St. auf dem Weg zur Psychologischen Beratung.
Musikuntermalung. Die Tochter wehrt sich lautstark, will da nicht hin. Mehrfach wiederholt, sehr deutlich. Mutter nicht minder laut, erklärt ihr, wieso ein solcher Besuch so wichtig ist. Erwähnt dann nach einiger Zeitwie in früheren Telefonaten, dass sie, H.S. immer die Stellung halten, für alle
den Kopf herhalten muss. Für die Kinder, für den Mann, das ginge ihr auch an die Substanz und sie
hätte es gründlich satt, die Lauben der Tochter zu ertragen. Alles drehte sich so im Kreis, für mich
ist da nichts Gravierendes durchgedrungen, wie gesagt, denkbar schwer verständlich.
Verlesung des Vorsitzenden aus den Akten, welche die Schöffen, RA., Staw. und ich glaube auch,
derzeit H.S. im Selbstleseverfahren ausgehändigt wurde bezgl. Bankauskünfte, Umschreibungen
u.s.w. Die wurden numerisch und datenmäßig erwähnt, wo aber meines Erachtens die Öffentlich-
keit nichts mit anfangen konnte.
Dann noch eine Einlassung von Herrn Schwenn, dass er durch das Gericht oder die StAw.
über weitere Eingänge von Informationen von Personen, die sich ans Gericht persönlich, oder die
Polizei, oder die StAw. gewandt haben, informiert werden will. Er führte BGH Entscheidungen
o.ä. an. Leider hat er auch da wieder so leise gesprochen, dass ich mich über Berichtigungen
oder weitere Ausführungen anderer Berichterstatter freuen würde.
melden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
03.06.2013 um 17:32
Natürlich meinte ich die Launen der Tochter, mit Lauben war da nichts.
melden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
03.06.2013 um 17:36
ergänzend noch:
Schwenn forderte eine Kopie der zweiten XY - Sendung, er verlas den Dialog zwischen Cerne und Lauxen wortwörtlich und gab an, dass Zeugen und deren Hinweise von dieser Sendung beeinflusst waren, sofern sie sich erst nach dem Sendetermin meldeten.
melden
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
03.06.2013 um 17:40
Schwenn ersuchte um Akteneinsicht bezgl. der Ermittlungen die sich im Laufe der Hauptverhandlung ergeben haben, obwohl lt. BGH die Verteidigung kein Anrecht darauf habe, aber man dies, sofern die StA zustimmt dennoch erwirken kann ( so mein Verständnis), die StA , heute ohne Frau M. wurde vom Vorsitzenden ersucht, sich darum zu bemühen.
melden