Hailey25 schrieb:TBock fragte ob T. von Hs als Auftagsmörder angeheuert werden sollte dieses hat er ganz klar verneint.
Dann sollte er den Humor von HS beschreiben darauf antwortete er der ist ziemlich trocken
Bock: haben sie ein Beispiel
T: Nee fällt mir im Moment nichts zu ein
Bock: War der vielleicht sogar herb
T: Ja mir fällt das mit dem Facebook Spruch wieder ein.....
Bock:Hat sie die Angeklagte gefragt ob sie einen Auftragsmörder kennen
T: Ja aber das habe ich nur als einen derben Scherz aufgefasst und es ist ja dann auch 2 Jahre lang nichts passiert.
Später Bock zu T.:nochmal zu dem Auftragsmörder wo hat die Frage stattgefunden
T: In der Stallgasse
Bock: Hatte die Angeklagte denn damals überhaupt noch ein Pferd?
T.: Nein oder war das doch woanders? Pause.... Nein das war in der Stallgasse da bin ich mir sicher
Bock: War das denn üblich das man sich in der Stallgasse unterhalten hat wenn man kein Pferd hat
T: Ja sie war ja schließlich noch im Reitverein!
Ich habe ihr immer gesagt das ich mit so was nichts zu tun haben will und das sie mit solchen Sprüchen aufpassen soll fals den Schwiegereltern was passiert hat sie ein Problem
Bock:Wie kam sie denn darauf das sie einen Auftragsmörder kennen könnten?
T.:HS wusste das ich als Türsteher in Köln gearbeitet habe
Bock: Und dann geht man davon aus das man als Türsteher einen Auftagsmörder kennt?
T.: HS anscheinend ja
Bock: Und kennen sie so jemanden?
T:Nein natürlich nicht!
Leute, das ist für mich eine tolle Gesprächsaufzeichnung! Super, dieser Richter. Der findet m.E. trotz der Unvereinbarkeiten heraus, was er herausfinden möchte. Der braucht nicht vorzuhalten bzw. es wäre nicht zielführend, wenn er den Zeugen durch das Aufzeigen von Unstimmigkeiten in die Enge treiben würde. Warum soll er als Richter aus einem Zeugen einen Beschuldigten machen? Ist doch nicht seine Aufgabe, absolut nicht! Der will vielmehr etwas zur Einschätzung derjenigen Person heraushören, über die er zu urteilen hat. Und der Richter weiß ganz ganz ganz genau, in welchen ambivalenten Bezügen sich gerade dieser Zeuge T befand.
Als der Richter auf die direkte Frage bzgl. Anheuerung ein NEIN kriegte, hat der Zeuge mglw. gelogen, damit aber dem RA Schwenn bzw. HS kein "Angriffsvorlage" geliefert. Raffiniert, raffiniert!
Dann hat Richter Bock m.E. auf der psychologischen Tastatur entlockt, was er entlocken wollte.
T. hat vorgegeben, der Anheuerungsversuch sei nicht ernst gewesen. So kam Richter Bock auf den herben Humor zu sprechen. Er signalisierte dem Zeugen: ok, ich begebe mich nun auch zu dir in das Reich eures herben Humors.
Dann fragte Richter Bock den Zeugen T, ob HS ihn (T) fragte, ob er einen Auftragsmörder kenne.
Die Antwort war JA! Die Beifügung mit dem Scherz usw. war m.E. eine Selbstschutzbehauptung und eine Vorkehrung gegenüber HS und RA Schwenns. (Anmerkung: SUPER, dieser Richter!)
Dann heißt es in
@Hailey25's Report weiter, dass Richter Bock "Später" nochmals zu dem Auftragsmörder zurückkam. (Das war wiederum psychologisch clever, mal was anderes zwischenzuschieben)
Jetzt ermittelte er, wie tief sich das Ansinnen HS' bei ihm, dem Zeugen, eingegraben hatte. Das hatte sich sehr wohl eingegraben, damit hatte sich der Zeuge gefühlsmäßig m.E. beschäftigt, sonst wären hierzu keine konkreten Antworten gekommen. Der Zeuge T. war hier m.E. wahrhaftig in seinen Antworten. Der Zeuge wusste sofort und genau, "in der Stallgasse" hatte HS ihm diese Frage gestellt. Richter Bocks Einwand mit dem fehlenden Pferd überlegte der Zeuge und sagte dann "Nein das war in der Stallgasse, da bin ich mir sicher"
M.E. konnte Richter Bock nun Erkenntnisse zu T's Scherzeinstufung erhalten. (Phantastisch, dieser Richter!)
Ich gehe mal von mir aus und behaupte, dass ich scherzhaft gehörte Mordgelüste von jemandem nach 3 Jahren weder örtlich noch zeitlich mehr platzieren kann. Und gerade, wenn T die HS als schwarzhumorig betrachtete, dann bleibt ihm m.E. dieses Ansinnen nicht im Kopf, "dass es genau in der Stallgasse war" und er sich da "ganz sicher" war".
Die Beifügung, dass er (T) sie vor solchen Sprüchen quasi gewarnt haben möchte, stufe ich wieder als Selbstschutzbehauptung von ihm ein.
Ja und den letzten Teil dieses Gesprächsprotokolls v.
@Hailey25 ist ganz genau so genial von Richter Bock, nämlich wie HS wohl darauf gekommen sein könnte, dass er einen Auftragsmörder kennen könnte. Auch hier war der Zeuge T. wahrhaftig. Und Richter Bock konnte Einschätzungen treffen, wie das mit dem Scherz wohl war, m.E. sowohl, ob HS scherzte, als auch ob Zeuge T. das als Scherz aufgefasst haben dürfte.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mensch Leute, ist das aufregend! Kein Phansiefilm, keine Story, kein Roman ist für mich so spannend.