@xyfan72xyfan72 schrieb:Ich will da mal ne Gegenposition vertreten. Der obige Satz ist nicht falsch...sondern so denken rechtschaffende Menschen wie der der diesen Beitrag gepostet hat und so denke ich selber auch. Und bestimmt auch viele andere. Wenn ich nichts zu verbergen habe brauch ich auch nicht zu lügen. Punkt.
Doch, der Satz ist inhaltlich falsch. Hypothese: Wenn man unschuldig ist, hat man nichts zu befürchten und muss nur bei der Wahrheit bleiben, dann passiert einem nichts. Das war die generelle Aussage.
Falsifikationen dieser Hypothese hast Du ja selber allein schon zwei geliefert. Und ich kann diese Liste beliebig fortsetzen. Damit ist die Hypothese widerlegt.
Ich möchte im Übrigen anmerken, dass ich ein rechtschaffener Mensch bin, und ich trotzdem seit meinem 18. Lebensjahr denke, dass es besser wäre, wenn ich ein Alibi hätte, sollte ich aus welchem Grund auch immer jemals in die Mühlen der Justiz geraten. Und ich kenne genug rechtschaffene Menschen, die Nichtjuristen sind, die genauso denken. Dazu muss man nur einmal etwas über einen Justizirrtum gelesen haben, um zu diesem Schluss zu kommen.
@allDanke für die freundlichen Kommentare.
Ich werde mich heute mit dem Todeszeitpunkt befassen, auch wenn ich denke, dass das kein besonders kontroverser Punkt ist und man dazu alles auch in den Prozessberichten jeweils recht kompakt nachlesen kann, aber der Vollständigkeit halber gehe ich das auch kurz durch.
Die Aussage des Pathologen grenzt den Todeszeitpunkt schon recht deutlich ein. Er sprach von einer Liegezeit von 2-3 Tagen bei einer Obduktion am So.-morgen. Dh. Do. bis Freitag früh scheint hier das ungefähre Zeitfenster zu sein.
Das wird weiter eingegrenzt durch verschiedene andere Hinweise: Die Zeitung vom Freitag steckte noch im Briefkasten. Die Rolläden waren nach Aussage der Zeugen den Freitag über unten. Das legt nahe, dass die Opfer das Haus am Freitag gar nicht mehr verlassen haben. Zumindest die Freitagsausgabe der Rhein-Zeitung und der Welt hätte man doch sehr wahrscheinlich mit in die Wohnung genommen. Außerdem sei der Audi, das Fahrzeug der Opfer, nach Do. 15.00 Uhr nicht mehr bewegt worden. Mehrere Zeugen, darunter auch BS, haben ausgesagt, die Opfer am Fr. nicht mehr telefonisch erreicht zu haben.
Die Opfer waren in Schlafbekleidung. Das legt eine Tat am Abend oder in der Früh nahe.
Der Verdauungszustand des Mageninhaltes hilft nur eingeschränkt weiter: so sei der Mageninhalt fast vollständig verdaut gewesen. Das dauert zwischen 1 - 5 Stunden, je nach Menge und Art des Essens. Je nachdem wie früh oder spät die Opfer zu abend essen, wäre also eine Tat bereits am späten abend oder aber recht früh am morgen denkbar, so wird es auch vom Pathologen eingegrenzt.
Dem steht nur die Sichtung der Opfer durch drei Zeugen in einer Bäckerei um 10 Uhr am Freitag vormittag entgegen. Eine der Zeugen hat dazu ausgesagt, dass sie selber nicht in der Lage sei den Tag festzulegen und sich an der Aussage von einem der beiden anderen Zeugen orientiert habe. Die in der Bäckerei arbeitenden konnten das weder bestätigen noch durchgängig verneinen, da diese zum Teil die Opfer vom Sehen gar nicht kannten. Einer der Zeugen will auch noch das Fahrzeug der Opfer gesehen haben, was jedoch relativ eindeutig eben nicht mehr bewegt wurde.
Insgesamt sprechen die Tatsachen doch stark für einen Tatzeitraum Do.-nacht bis Fr.-früh. Infolgedessen müssen sich die Zeugen, die die Opfer noch am Freitag gesehen haben wollen, vermutlich im Tag geirrt haben. Ein gutes Beispiel für die Problematik der Glaubwürdigkeit von Zeugen. Ich werde darauf an anderer Stelle nochmal ausführlicher eingehen.
Eine genauere Eingrenzung des Tatzeitraums scheint mir aber nicht möglich zu sein. Für einen Teil dieses Tatzeitraums (Do.-nacht) hat die Angeklagte auch kein Alibi.