Der Fall Sonja Engelbrecht
16.03.2014 um 11:38Also ich habe mich bei jemanden aus diesem Forum erkundigt, der sich mit derartigen Fällen recht gut auskennt. Diese Userin hat mir mitgeteilt, dass die Engelbrechts auf jeden Fall ein Recht auf Akteneinsicht haben, genauso wie bei einer Patientenakte.
Wenn ihr Anwalt ihnen bis heute nicht dazu verholfen hat, sollten sie sich unbedingt einen anderen Anwalt besorgen, der ihnen zur Akteneinsicht verhilft. Die Unterlagen müssen selbstverständlich im Beisein des Anwalts in der Kanzlei durchgesehen (auch kopiert) werden und dürfen nicht mitgenommen werden. Eine Petition würde nicht viel bringen.
Aber evtl. würden sich aus diesen Akten für die Engelbrechts Erkenntnisse ergeben, die Ihnen beim Durchführen weiterer Schritte behilflich sein könnten.
Wenn ihr Anwalt ihnen bis heute nicht dazu verholfen hat, sollten sie sich unbedingt einen anderen Anwalt besorgen, der ihnen zur Akteneinsicht verhilft. Die Unterlagen müssen selbstverständlich im Beisein des Anwalts in der Kanzlei durchgesehen (auch kopiert) werden und dürfen nicht mitgenommen werden. Eine Petition würde nicht viel bringen.
Aber evtl. würden sich aus diesen Akten für die Engelbrechts Erkenntnisse ergeben, die Ihnen beim Durchführen weiterer Schritte behilflich sein könnten.