@hallo-hoEs handelt sich um Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), die unter "Leichenschau und Leichenöffnung" in "Voraussetzungen" festlegt, dass eine Leichenschau regelmäßig schon dann nötig sein wird, wenn eine Straftat als Todesursache nicht von vornherein
ausgeschlossen werden kann. Unnatürlicher Tod verlangt förmlich nach Aufklärung und solange nicht bewiesen ist, daß es sich zweifelsfrei um einen Unfalltod handelt, solange hat die Annahme eines Verbrechens zu gelten. So werden Spuren nicht leichtfertig vernichtet oder an einen anderen Ort verbracht. Gerade bei diesem abscheulichen Verbrechen wird doch wohl für jedermann klar erkennbar, warum es auf Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit bei den Ermittlungen ankommt. Die kleinste Nachlässigkeit kann für den Täter das Tor zur Freiheit sein. Wer möchte dies verantworten?
@InfoNatürlich kommt nur der engste Kreis des Opfers in Betracht. Bemüht man die Statistik, so kann man generell sagen, dass Tötungsdelikte zu über 80% von Männern begangen werden, die hierbei deutlich überrepräsentiert sind (weibliche Wohnbevölkerung : männlicher Wohnbevölkerung ca. 55 : 45). Weiter bevorzugen Frauen "sanfte" Tötungsmethoden; nur in Ausnahmefällen machen sie von Schuss-, Hieb oder Stichwaffen Gebrauch. Somit überwiegt die Vermutung, dass es sich beim Täter um einen Mann gehandelt hat. Aber man darf auch eine Frau als Täter nicht generell ausschließen. Die Erfahrung sagt, je korpulenter umso brutaler. Das mag seltsam klingen, ist aber Erfahrungssache.
@Katinka1971Welchen Film haben Sie gesehen? Ich sehe ein Bild in dem letzten Film, auf welchem der Blick in das Schlafzimmer gerichtet ist. Im Schlafzimmer sieht es nach weitgehender Zerstörung durch das Feuer aus. Aber der Nebenraum, mit vielerlei alten Dingen vollgestellt, weist nur geringe Brandspuren auf. Vorn rechts steht ein alter Schreibtisch, auf welchem Teelichte zu einem Carré angeordnet sind. Diese Teelichte zeigen helles Wachs, woraus zu schließen ist, es hat keine Schmelze desselben stattgefunden. Sonst wären Rußpartikel bzw. größere Schmutzeinschlüsse sichtbar. Auch der alte Schrank auf der linken Seite von der Tür weist nur in Türnähe, und von unten nach oben zunehmend, Spuren infraroter Strahlung auf. Daraus kann man schlussfolgern, der Bereich der größten Wärmeeinwirkung liegt im unmittelbaren Bereich der Tür, die den Spuren nach verschlossen war. Je größer die Entfernung von dieser Tür, um so niedriger die Temperatur. Referenzwert ist die Höhe von etwa 60 ... 80 cm (Schreibtischhöhe). Mich würde der reale Zustand dieser Wohnung vor dem Brand interessieren. Die Einschätzung, renovierungsbedürftig, scheint mir keineswegs übertrieben. Aber die wenigen gezeigten Bilder sind nicht aussagekräftig genug für eine fundierte Einschätzung.
Ihre Behauptung, zwei Minuten bis zum Vollbrand, scheint mir ein wenig weit hergeholt. Dann hätte wirklich Brandbeschleuniger zum Einsatz kommen müssen. Dies soll aber nach bisher veröffentlichten Informationen ausgeschlossen sein. Sollte nicht einmal das Rauchen im Bett Brandursache sein? In 2 Minuten bringen Sie mit keiner Zigarrette ein Haus zum Vollbrand. Das gelingt nicht einmal in einem abgeschlossenen Raum. Von solchen Märchen sollten wir uns, schon aus Respekt vor dem Opfer, ganz schnell verabschieden.
Betrachten wir daher die Ausführungen der ZDF-Sendung noch einmal völlig sachlich und möglichst emotionslos. Dann wird es wohl zwingend zu einem Handgemenge zwischen dem Opfer und Täter(in) gekommen sein. Auch das hätte der vor dem Fernseher sitzende Schwiegervater mitbekommen müssen.
Die Mutter des Verlobten bemerkte gegen 04.00 Uhr den Brand. Sie war vor 23.00 Uhr schon zu Bett gegangen. Wodurch ist sie aufgewacht? Gab es doch Kampfgeräusche?
Wie schon einmal gesagt, es gibt hier eine Vielzahl Fragen die geklärt werden müssen, wenn der Täter überführt werden soll. Legen Sie doch bitte einmal Ihre Sichtweise offen. Ihre Argumente würden mich besonders interessieren.