Ein 44 Jahre alter Kärntner hat sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat wegen schweren Betrugs verantworten müssen. Der Prozess wurde vertagt. Laut Anklage hatte der frühere Zuhälter einen Bekannten angestiftet, sein Laufhaus abzubrennen, und dafür 321.000 Euro von der Versicherung kassiert. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er war erst im November aus Paraguay ausgeliefert worden, allerdings unter der Auflage, dass er in einem Mordfall, in dem der Kärntner tatverdächtig ist, nicht verfolgt wird.
Bei dem Verdacht geht es um die Freundin des Angeklagten, die 2006 spurlos verschwunden war. Die Justiz geht davon aus, dass sie umgebracht wurde, der 44-Jährige gilt als verdächtig. Er hatte 2008 einen Freigang aus dem Gefängnis, wo er eine Strafe wegen anderer Delikte verbüßte, genutzt, um sich nach Paraguay abzusetzen. Dort hatte der Mann wieder juristische Probleme, gründete aber auch eine Familie mit zwei Kindern.
Der schlussendlich erfolgten Auslieferung war ein längeres juristisches Tauziehen zwischen Österreich und Paraguay vorausgegangen. Paraguay hatte die Auflage, keine Verfolgung im Mordfall, mit den Menschenrechten begründet. In dem südamerikanischen Land steht auf Mord - anders als in Österreich - nicht lebenslange Haft. Erst nach 45 Tagen in Freiheit könnte der Verdächtige deswegen wieder verfolgt werden.
Der Auslieferung in punkto Versicherungsbetrug gab Paraguay jedoch statt. Dieser Fall hatte sich laut Anklage im Jahr 2006 in Klagenfurt ereignet. Der Angeklagte, der damals als Zuhälter, Sauna-Betreiber und Laufhaus-Mitarbeiter tätig war, beschäftigte einen Freund aus Jugendtagen mit chronischen Geldproblemen immer wieder für Hilfstätigkeiten. Der 44-Jährige hatte hohe Schulden - nach eigenen Angaben 400.000 Euro - und beauftragte den Jugendfreund sein Laufhaus abzubrennen. Nach dem Brand, so die Staatsanwältin, meldete der Angeklagte der Versicherung, dass Unbekannte sein Haus angezündet hätten und kassierte die 321.000 Euro.
Der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant keineswegs nur Vorteile aus dem Brand gehabt hätte. Der Betrieb eines Laufhauses hätte ja auch Einnahmen gebracht, ebenso eine reguläre Vermietung der Wohnungen. Im Umkreis des Hauses gab es außerdem mehrere bestehende Bordelle, aus deren Umfeld der Auftrag zur Brandstiftung ebenfalls gekommen sein könnte. Der Angeklagte bestritt, seinen Jugendfreund beauftragt zu haben, das Haus anzuzünden. Auch habe er nicht die Benzinkanister im Haus bereitgestellt. Er habe durch das Feuer trotz Versicherung einen Schaden von 180.000 Euro erlitten. Er vermutete den Auftraggeber für die Brandstiftung bei der Konkurrenz: "Ich habe bei den Rotlichtbossen nicht um Erlaubnis gefragt."
Der Brandstifter, selbst 2011 verurteilt, belastete in seiner Zeugenaussage den Angeklagten, verstrickte sich aber in zahlreiche Widersprüche. Keine Antwort hatte er auf die Frage, warum er ohne Gegenleistung eine Straftat begehen solle. Die Polizei hatte einen Tipp bekommen, wonach er den Brand gelegt hätte. "Sie haben mir gesagt, dass sie Beweise haben, dass ich es war." Er gestand, um nicht in Untersuchungshaft zu kommen und gab den Angeklagten als Auftraggeber an. Außerdem hätten ihn die Beamten mit dem Foto einer Brandleiche unter Druck gesetzt.
Ob der Name des nun Angeklagten im Verhör der Brandstifters von ihm selbst oder von der Polizei ins Spiel gebracht worden war, konnte in der Befragung nicht geklärt werden. Da der Hauptbelastungszeuge sich mehrfach widersprach und viele Fragen nicht beantworten konnte, beantragte die Staatsanwältin die Einvernahme weiterer Zeugen. Der Prozess wird am 12. März fortgesetzt.
http://www.heute.at/news/oesterreich/art23655,851710 (Archiv-Version vom 23.10.2013)