Verschwunden! Kim ließ ihre Tochter zurück
15.11.2013 um 11:52Aber eigentlich wäre eine Privatinsolvenz ja auch noch in Frage gekommen, dann wäre sie aus dem Schneider gewesen.
Das ist in diesem Fall irrelevant. Auch als Ehepaar kann jeder einzelne Insolvenz anmelden. Er hatte seine Firmen - Insolvenz, sie hätte eben ihre Privat - Insolvenz gehabt. Vom Zeitpunkt der Anmeldung hätte sie vom Gericht einen Pfändungsschutz gehabt. Kein Gläubiger hätte ihr mehr etwas tun können. Die Verhandlungen hätte der Insolvenzverwalter übernommen. Insolvenz bedeutet auch Ruhezeit für den Schuldner. Die Immobilie war ja schon versteigert.Sie hat sich Probleme gemacht, wo eigentlich keine waren. Es hätte alles wieder gut werden können.
hexe40 schrieb:Das denke ich auch das es noch nicht soweit war.Da hast Du vollkommen Recht, also Frage an alle, ist schon einer erlassen worden, wenn nein dann verstehe ich es auch nicht, was hätte dann bei dem GVZ Termin besprochen werden sollen, wohl etwas anderes oder?
Aber sie hat den Termin nicht wahrgenommen und ist verschwunden. Ergo ergeht Haftbefehl zur EV.
bärlapp schrieb:Aber eigentlich wäre eine Privatinsolvenz ja auch noch in Frage gekommen, dann wäre sie aus dem Schneider gewesen.Ja genau, aber ich glaube die Prüfung hat sie nicht bestanden und somi war dann kein Verdienst mehr da, sie hat alles alleine machen müssen.
hexe40 schrieb:Sie hat sich Probleme gemacht, wo eigentlich keine waren. Es hätte alles wieder gut werden können.Frag mich jetzt bitte nicht was, aber ich denke es geht um etwas anderes was das eigentlich Problem war. Es muss ein anderes Problem noch geben.
bärlapp schrieb:Eben, es hätte alles geregelt werden können. Aber bei einer Privatinsolvenz müssen ja auch alle Unterlagen auf den Tisch. Ihr Mann hat die Geschäftsunterlagen für die Hartz IV-Beantragung ja anscheinend Kim auch nicht ausgehändigt. Vll hatten ja beide etwas zu verheimlichen? Ansonsten würde ich nicht wissen, was dagegen sprechen soll.Ach sonst hat sie alles machen dürfen aber diese Unterlagen hat sie dann nicht bekommen, also doch der Ehemann weiss dann bestimmt auch um was es beim GVZ ging, also hätte er dies zumindestens mal Kims Mutter mitteilen können.
bärlapp schrieb:Wieso um was es bei dem GVZ-Termin gehen sollte, wurde doch bei XY gesagt:Und das Haus war schon vorher versteigert, also lag es bestimmt nicht am GVZ das sie verschwunden ist.
Um die Tilgung der Schulden. Ich denke mal, dass man besprechen wollte, ob sie die Schulden in Ratenzahlungen abstottern hätte können. So ist es im allgemeinen üblich bevor es zur EV geht.
bärlapp schrieb: Es sei denn, sie war wegen Eigenverschulden oder durch eine Kündigung ihrerseits für 8 Wochen gesperrt.Selbst dann hätte sie vom Amt Geld bekommen, sie hat ein Kind!!!!
bärlapp schrieb: Sie hat aber nicht erwähnt, ob sie die Schulden von Kim abbezahlt hat.Ich hoffe das hat sie nicht gemacht, dann wäre der Haftbefehl aus der Welt. Ich denke aber mal das sie selber soweit gedacht hat.