@alllaut aussage des anwaltes gibt es KEINE spuren im bereich der wunden ...
U-Haft im Mordfall Kammerer verlängert
Im Mordfall Daniela Kammerer hat am Dienstag in Innsbruck die erste Haftprüfungsverhandlung stattgefunden. Dabei wurde die U-Haft für den 29-jährigen Verdächtigen verlängert. Der Anwalt des Opfers hält einen „dringenden Tatverdacht“ für unbegründet.
Es bestehe nach wie vor dringender Tatverdacht, heißt es. Der Mann soll vor acht Jahren eine Studentin erstochen haben. Im Zuge der neuen Ermittlungen dürfte sich der Verdacht gegen den 29-jährigen Mann erhärtet haben. Dieser dringende Tatverdacht sei auch für die Verlängerung der Untersuchungshaft ausschlaggebend gewesen, erklärt Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Hautschuppen führten zu Verdächtigem
„Der Tatverdacht gründet sich auf Zeugenaussagen, die sich in den letzten Monaten ergeben haben. Aber insbesondere auch auf Ergebnisse von neuen Möglichkeiten der spurenkundlichen Untersuchung - im konkreten Fall der Hautschuppenanalyse“, so Mayr.
Details, wo die Hautschuppen am Opfer gefunden wurden, werden nicht verraten. Auch über andere mögliche Indizien herrscht Stillschweigen. Die Ermittlungen in dem Fall sind noch nicht abgeschlossen. Die nächste Haftprüfung findet in spätestens vier Wochen statt.
Ermittlungen wurden wieder aufgenommen
Im Dezember war der 29-jährige damalige Studienkollege der Ermordeten bei der Einreise nach Österreich verhaftet worden. Aufgrund neuer Ermittlungsmethoden hatten die Ermittler der Cold-Case-Kommission neue Indizien gegen den Mann gefunden – mehr dazu in Mordfall Kammerer: U-Haft verhängt.
Kaum Erinnerungen nach Studentenparty
Der Niederösterreicher wurde am 30. Dezember von Wien nach Tirol überstellt. Der Mann bestritt bisher, seine frühere Studienkollegin ermordet zu haben. Er und das spätere Mordopfer sollen Stunden vor der Tat zusammen mit anderen in den Räumen einer Innsbrucker Studentenverbindung ein rauschendes Fest gefeiert haben. Dabei sei laut zahlreichen Zeugenaussagen reichlich Alkohol geflossen. Der 29-Jährige habe deshalb kaum Erinnerungen, hieß es in einem Zeitungsbericht.
Die Wiederaufnahme des Mordfalles durch die Cold-Case-Ermittler hat nun neue Ergebnisse gebracht. Aufgrund modernster kriminaltechnischer Möglichkeiten waren die Kriminalisten auf den Verdächtigen gestoßen, der nach dem Mord bereits als Zeuge befragt worden war.
Anwalt: Dringender Tatverdacht nicht nachvollziehbar
Der Anwalt des Angeklagten, Martin Wolf, sagte gegenüber dem ORF, es gebe keinen dringenden Tatverdacht und die Indizien seien seit 2005 bekannt. Sein Mandant sei ein persönlicher Bekannter des Opfers gewesen und die Spuren seien durch die gemeinsam verbrachte Zeit zu erklären und es gebe keine Spuren seines Mandanten im Bereich der Wunde. Da auch ein Motiv für die Tat fehle, sei ein dringender Tatverdacht für ihn nicht nachvollziehbar. Er gehe davon aus, dass sein Mandant unschuldig sei, so der Anwalt.