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Mordfall Jauch

1.602 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krimi, Mordfall, Erschlagen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Jauch

13.04.2013 um 16:08
@LivingElvis
Warum so kompliziert, wenn's auch einfach geht?
Du sollst nicht morden!
Du sollst nicht stehlen!
Du sollst nicht verleumden!

Also was du alles glaubst zu wissen über mich? Ich staune Bauklötze. Du irrst, ich schwinge keine Moralkeulen und überhebe mich über niemanden.

Wie du mich einstufst, ob einfältig, beschränkt oder bescheuert, ist deine Sache. Du sollst das letzte Wort haben und dich wegen mir nicht mehr ärgern müssen!


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Mordfall Jauch

13.04.2013 um 16:21
Zitat von Giselle-SophieGiselle-Sophie schrieb:Warum so kompliziert, wenn's auch einfach geht?
Du sollst nicht morden!
Du sollst nicht stehlen!
Du sollst nicht verleumden!
Aha....hast Du jemals schlecht Zeugnis wider Deinen Nächsten abgelegt? Wenn ja, wie kannst Du damit leben, wenn es gegen Dein Wertesystem verstößt.

Warum sollte das beim morden anders sein? Weil die Tat an sich moralisch schlimmer bewertet wird?
Zitat von Giselle-SophieGiselle-Sophie schrieb:Wie du mich einstufst, ob einfältig, beschränkt oder bescheuert, ist deine Sache.
Tu ich gar nicht. An sich schätze ich Deine Beiträge sehr. Ich wollte Dich nur darauf hinweisen, dass der Mörder von Sabine Jauch wahrscheinlich eben kein Psychopath ist.

Darauf erfolgte Deine Wertesystem-Argumentation, die halt einfach unglücklich und zu kurz gedacht war. Deswegen halte ich Dich nicht für "bescheuert" oder ähnliches.


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Mordfall Jauch

13.04.2013 um 16:29
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ich wollte Dich nur darauf hinweisen, dass der Mörder von Sabine Jauch wahrscheinlich eben kein Psychopath ist.
sonst hätte ja wohl der 20 oder der 21 für ihn gegriffen, denn seit wann können Psychopathen die unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens einsehen


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Mordfall Jauch

13.04.2013 um 16:42
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:sonst hätte ja wohl der 20 oder der 21 für ihn gegriffen, denn seit wann können Psychopathen die unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens einsehen
1. Ist der schon verurteilt? Verfolge den Fall nicht so.

2. 20 und 21 sind nicht einschlägig. Psychopathy nach Hare ist NICHT gleichbedeutend mit dem, was man im deutschen Sprachgebrauch gemeinhin unter dem Begriff "Psychopath" versteht - insbesondere in der Jurisprudenz und der Polizeiliteratur. Da wäre dringend mal linguistischer Hausputz notwendig.

Täter mit psychopathy sehen sehr wohl die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns ein - es ist ihnen schlicht egal.


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Mordfall Jauch

13.04.2013 um 16:45
@LivingElvis
1:0 für dich.


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Mordfall Jauch

15.04.2013 um 14:07
Arme Frau Jauch, erst bestialisch ermordet und dann erdreistet sich dieser feige Mörder auch noch, Gerüchte über die Frau in die Welt zu setzen. Ich bin nur dankbar, dass er geschnappt und verurteilt wurde. Ob er das Motiv je ausplaudert? Ich denke nicht. Trotzdem sieht es so aus, als seien seine Diebstähle der Grund für die furchtbare Tat.

Aber eine Frage hätte ich: In einer der Zeitungen stand, dass Frau Jauch und der Täter sich erst kurz vorher auf einer Weihnachtsfeier wiedergesehen haben. Wenn das mit den Diebstählen jetzt wirklich zwischen den beiden stand, wieso hat sie dann erst jetzt Druck ausgeübt? Seine Zivi-Zeit lag da doch bereits eine Zeit zurück. Kann das jemand zeitlich einordnen?


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Mordfall Jauch

15.04.2013 um 14:17
Zitat von CleoWinterCleoWinter schrieb:Wenn das mit den Diebstählen jetzt wirklich zwischen den beiden stand, wieso hat sie dann erst jetzt Druck ausgeübt?
Ich erinnere mich auch gelesen zu haben, dass Frau Jauch davon ausgegangen sei es ginge bei dem fatalen Treffen um den Austausch von Unterlagen für eine geplante Reise des Täters. Wenn das stimmt, kann das Verhältnis zwischen den beiden nicht so angespannt gewesen sein. Auch kann der Druck den das Opfer gemacht haben soll nicht so extrem gewesen sein.


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Mordfall Jauch

15.04.2013 um 14:20
@KonradTönz1
Ja, danke für die Antwort. Das mutet mir auch seltsam an. Allerdings weiß das ja keiner und die Sache mit den Reisunterlagen kann ja auch ein Märchen des Täters sein. Er wird ja nicht sagen, dass er aufgrund der Diebstähle mal mit ihr reden wollte.
Reiseunterlagen hätte sie ihm ja auch mitbringen können, da muss sie ihn nicht mit zu sich heim schleppen. Die Umstände klingen eher nach einem vertrauten Gespräch, das eben nicht in der Öffentlichkeit geführt werden sollte. Das passt dann wieder eher zu den Diebstählen.
Was ist aus der Sache mit den Diebstählen geworden? Gibt es da auch ein Verfahren?


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Mordfall Jauch

15.04.2013 um 14:26
Stimmt - das mit den Reiseunterlagen könnte gut eine Schutzbehauptung des Täters gewesen sein. Hab ich überhaupt nicht drang gedacht.
Dann verstehe ich aber wiederum nicht warum sie ihn unter diesen Umständen mit nachhause genommen hat - weil sie glaubte, ihn doch noch im Guten zu einer Selbstanzeige bewegen zu können? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, warum man einen Menschen mitnimmt dem man mit einer Anzeige droht. Wäre sie unter diesen Umständen wirklich arglos gewesen, wie es der Richter ja festgestellt hat? Wenn man jemanden stark unter Druck setzt muss man doch mit einigem rechnen. Bitte jetzt nicht missverstehen: Ich will damit nicht sagen, dass sie selbst Schuld hat. Es geht mir darum, dass eine Mitnahme des Täters unter solchen angenommenen Umständen nicht ganz zum Befund der Arglosigkeit passt.


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Mordfall Jauch

15.04.2013 um 14:39
Hmmm, die Dame wird ja allgemein als hilfsbereiter und sozialer Mensch beschrieben und ich sage es dir ganz ehrlich, dass ich auch nie daran denken würde, dass mich wer wegen so etwas umbringen könnte.
Sagen wir mal, sie hat ihn erwischt und gesagt, dass sie das nicht akzeptieren kann und ihn bittet, die Sachen selbst zurückzubringen. Wenn er das gemacht hätte mit einer Entschuldigung verbunden, hätte es vielleicht nicht mal eine Anzeige gegeben. Sie glaubte an das Gute im Menschen und ging davon aus, dass sich alles regeln wird und sie ihn zurück auf den Pfad der Tugend führen wird. Er wiederum hat Angst um sein Image und sagt vielleicht zu ihr, ob sie nicht noch einmal zusammen über alles reden können. Sie, als guter Mensch, gewährt ihm dies und überlegt vielleicht sogar, wie sie ihn unterstützen kann etc. Und er schlägt sie nieder.

Ich glaube an keine Reiseprospekte. Der Typ war 21 Jahre alt und braucht nicht von einer Dame Reisetipps. Die sucht er sich unter Gleichaltrigen oder im Internet, wohl kaum aber bei seiner ehemaligen Ausbilderin aus Zivi-Zeiten. Und ich glaube auch nicht an eine ihn unter Druck setzende Frau Jauch. Eher an eine gutmütige Frau, die seine Diebstähle nicht akzeptiert hat und ihm helfen wollte, sein Gewissen zu erleichtern. Also ich wäre auch arglos gewesen. Nie im Leben käme ich darauf, dass einem wer wegen so etwas umbringen könnte.


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Mordfall Jauch

15.04.2013 um 14:52
@LivingElvis
Vielen Dank für deine Antwort. Wegen eines Computerproblems melde ich mich erst heute zurück, um deine Fragen zu beantworten:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Aha....hast Du jemals schlecht Zeugnis wider Deinen Nächsten abgelegt? Wenn ja, wie kannst Du damit leben, wenn es gegen Dein Wertesystem verstößt.

Warum sollte das beim morden anders sein? Weil die Tat an sich moralisch schlimmer bewertet wird?
Zunächst einmal stelle ich mich moralisch nicht über den Täter, auch wenn ich noch niemanden umgebracht habe. Denn dieser Täter ist ein Sünder vor Gott und ich bin es auch, weil ich gegen Gottes Gebote schon oft verstoßen habe. Ich habe nun durch meinen Glauben die Möglichkeit, meine Sünden abzuladen. Allerdings mit der Auflage, mich bessern zu sollen.
Das ist meine Antwort, wie ich damit leben kann.

Bei Mord kann man leider den toten Menschen nicht mehr lebendig machen. Aber für den Täter gibt es grundsätzlich drei Wege. 1. Verdrängen; 2. Sich selbst bedauern, dass man bei der Tat Fehler machte und sich erwischen ließ; 3. Sich in einen langen Selbsterkenntnisprozess hineinbegeben, warum man gewalttäig ein Problem gelöst hat und nicht anders, woraus sich dann evtl. Zukunftsperspektiven ergeben können.

Wenn oben mal von jemand anderem geschrieben wurde, dass er keinen Gedanken mehr an den Täter verschwendet, so ergeht es mir hier anders. Ich möchte wissen, wie jemand, der in guter Umwelt, sozialer Kontrolle und Überschaubarkeit, normaler Dorfgemeinschaft, funktionierendes Erziehungs- und Schulwesen, Freundeskreis, Beziehungen, Medienkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, herrlichste Natur und Idylle, funktionierendes Vereinsleben und Sportmöglichkeiten usw. aufwuchs, wo der Pschychiater von auffälliger Unauffälligkeit sprach, wie kann da so ein - ich will es mal Persönlichkeitszwang nennen - wie kann sich so ein Zwangsverhalten bilden, wie kann man sich da so sehr weigern, die Offensichtlichkeit des vermutlichen Tatmotives zuzugeben (man hat ja Diebesgut bei ihm gefunden) und muss da stattdessen nun noch das Opfer als eine sexuelle Gefährdung Jugendlicher hinstellen. Von dem unglaublichen Tat-Nachverhalten ganz zu schweigen.

Hast du da eine Erklärung?
Akzeptiert: der Täter ist kein Psychopath. An Hare's Theorie gefällt mir eh nicht, dass er von "angeboren" spricht. Da bin ich eher skeptisch.

Ich sprach von Außensteuerung und dachte dabei an Davis Riesman's klassisches Soziologiewerk: "Die einsame Masse", in welchem er die Charkterbildung in verschiedenen Epochen beschreibt und dabei drei Idealtypen eingeführt hat, nämlich den traditionsgeleiteten, den innengeleiteten und den außengelenkten Charaktertypen. Selbstverständlich gibt es in der Realität Mischformen.

Und bei diesem Täter hier scheint mir nach seinem eigenem Fehlverhalten nun die Aufrechterhaltung seiner Stellung in der peer group, in Familie und Dorf, eben die Wahrung seines Sozialprestiges das höherwertige Gut gewesen zu sein, demzuliebe er jemandem anderen das Leben nahm, weil er wahrscheinlich keinen anderen Ausweg sah. Aber warum sah er keinen Ausweg (vorausgesetzt, meine Annahmen und Vermutungen treffen zu!)

Es geht mir nicht um Neugiere oder Sensationsgier oder was auch immer. Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man sich an seiner Stelle und Lage (vorbehaltlich des Zutreffens der Annahmen) so verhalten kann, und suche eine plausible Erklärung dafür.


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Mordfall Jauch

15.04.2013 um 15:07
@CleoWinter
Ganz genau so gutmütig schätze ich Frau Jauch auch ein, wie du das eben 14.39 Uhr so treffend beschrieben hast. Das ist wirklich ein in sich stimmiger Erklärungszusammenhang.


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Mordfall Jauch

15.04.2013 um 15:32
In den online SWR-Regionalnachrichten las ich soeben, dass Revision eingelegt worden ist vom Verteidiger:

"Mosbach
Revision gegen Jauch-Urteil
Der Anwalt des Mörders von Sabine Jauch hat Revision gegen das Urteil des Mosbacher Landgerichts eingelegt. Das Gericht hatte den 23jährigen Täter vor einer Woche wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er hatte bei seiner Festnahme gestanden, die 46jährige Sabine Jauch erschlagen zu haben. Schon während des Verfahrens hatte der Verteidiger in den Raum gestellt, ob es sich nicht um Totschlag statt um Mord gehandelt habe. Außerdem sei ein Vernehmungsprotokoll der Polizei kurz nach der Festnahme nicht korrekt geführt worden. Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob im Fall Jauch möglicherweise ein Verfahrensfehler vorliegt."


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Mordfall Jauch

16.04.2013 um 13:10
Wenn man davon ausgeht, dass Frau Jauch den J.G. zur Selbstanzeuge bringen wollte und ihm eine Frist setzte, stellt sich die Frage, warum sie sich nicht jemandem in der Ausbildungsstätte anvertraut hat. Möglicherweise konnte sie das aber nicht tun, weil sie dem jungen Mann in ihrer sozialen Art vielleicht ein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt hatte, um ihm die Zukunft nicht zu verderben. Da hätte ein Wissen um Diebstahl nicht gut zu gepasst. Auch eine Anzeige ihrerseits wäre im Hinblick auf ein möglicherweise positives Arbeitszeugnis widersprüchlich erschienen. Oder sehe ich das falsch?


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Mordfall Jauch

16.04.2013 um 13:12
Das mit der Revision habe ich schon vor einer knappen Woche in diesem Thread erwähnt. ;-)

In der RNZ stand am 10.4.:
Wird aus Mord ein Totschlag?
Janosch G. geht in Revision
Mosbach. (jörn) Im Fall des wegen Mordes an Sabine Jauch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Janosch G. (wir berichteten) hat dessen Verteidiger Jürgen Goloiuch angekündigt, Revision gegen den Urteilsspruch des Schwurgerichts einzulegen. Der Mosbacher Rechtsanwalt begründet seinen Vorstoß mit einem bereits vorliegenden fallanalytischen Gutachten, aus dem hervorgehe, dass nicht nachweisbar sei, dass Janosch G. von Anfang an den Vorsatz gehabt habe, Sabine Jauch zu töten.
Infrage stellt er – wie bereits vor Gericht – weiterhin auch das Mordmerkmal der Heimtücke. Danach müsste Janosch G. in einem Moment zugeschlagen haben, in dem sich das Opfer keines Angriffs versehen konnte. „Allein daraus, dass der erste Schlag auf dem Hinterkopf landete, kann man nicht schließen, dass sie den Angriff nicht kommen sah“, zeigte sich der Verteidiger überzeugt. „Sie könnte den Schlag auch kommen sehen und sich dann weggedreht haben.“
In Zweifel zieht Goloiuch auch, dass der Tötung keine wie auch immer geartete Auseinandersetzung vorausgegangen war: „Es ist kaum vorstellbar, dass im einen Moment nicht eine Wolke am klar blauen Himmel steht und im nächsten Moment ein Gewitter ausbricht.“
Ein weiterer Punkt, den der Strafverteidiger ins Feld führt, ist die zweite Vernehmung des Täters. Am Tag nach Janosch G.s Festnahme hatte die Polizei den Verdächtigen in Mosbach erneut befragt. Im Gegensatz zu dem fast hundertseitigen Protokoll der ersten Vernehmung existiert von dieser Aussage jedoch nur ein halbseitiges Kurzprotokoll, dessen Form Goloiuch rügt. Grund: Sie gebe nicht alle Fragen und Antworten im Wortlaut wieder.



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Mordfall Jauch

16.04.2013 um 13:15
Keine Sorge, die Revision wird nichts. Ist doch der 1. Senat der BGH.
Der Bundesanwalt wird auf Abweisung plädieren und gut ist es.


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Mordfall Jauch

16.04.2013 um 14:42
Juristisch bin ich ein Laie, aber wenn nur Form- und Verfahrensfehler eine Revision begründen, dann leuchtet mir die Totschlags-Erwägung nicht ein. Ist das nicht ein inhaltlicher Punkt, der vor diesem ersten Urteil abgehandelt worden ist und deshalb die Verteidigung nicht ein zweites Mal damit kommen kann?


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Mordfall Jauch

16.04.2013 um 14:53
@Giselle-Sophie

Das Revisionsgericht überprüft ob das Urteil juristisch korrekt ist, also ob es keine Verfahrensfehler gegegen hat und ob das Urteil materiellrechtlich ( das heisst im wesentlichen die richtige Anwendung der Rechntsnormen) korrekt ist.
Das Revisionsgericht überprüft keine der im Prozess eingeflossenen Tatsachen. Das ist mit dem
Urteil des Landgerichts erledigt.

Es gibt absolute Revisionsgründe, wie wenn das Gericht nicht zuständig gewesen wäre oder
wichtige Personen (wie der Staatsanwalt) beim Prozess abwesend gewesen wären oder wenn das Gericht die Verteidigung per Beschluss eingeschränkt hätte.
Das liegt hier nicht vor.

Bleibt also der Verteidigung nur es mit einem Rechtsverstoß als relativen Revisionsgrund es zu versuchen.


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Mordfall Jauch

16.04.2013 um 15:00
@Tom_Ripley
Ich frage nochmal konkret: Ist die Totschlags-Variante ein Revisionsgrund?


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Mordfall Jauch

16.04.2013 um 15:06
@Giselle-Sophie

Es gibt (formaljuristische) Merkmale (die mich in ihrer Anwendung immer wieder überraschen)
wann ein Mord vorliegt und wann ein Totschlag vorliegt.
Wenn die Verteidigung meint das wegen Mord verurteilt wurde obwohl die Normen "nur"
für einen Totschlag vorliegen, ist es dann ein materiellrechtlicher Verstoß?
Ich denke das das möglich ist.
Aber auch Totschlag kann mit lebenslanger Haft bestraft werden.


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