Mordfall Jauch
10.04.2013 um 10:38ruby71 schrieb: Sein Anwalt war bei der entsprechenden Aussage nicht dabei. Er hat ihm anschließend geraten, ab sofort überhaupt nichts mehr zu sagen, und das hat er dann auch bis zuletzt durchgezogen.Da die Verteidigung die Vernehmung nicht angegriffen hat in der er offensichtlich ohne Rechtsbeistand sich um Kopf und Kragen geredet hat, legt ja fast nahe, dass er zu Anfang freiwillig auf einen Rechtsbeistand verzichtet hat, dass es also hinsichtlich der Polizeiarbeit nichts zu bemängeln gab. Er muss also ordungsgemäß darüber aufgeklärt worden sein dass er als Tatverdächtiger (und nicht als Zeuge) gilt, dass er (anders als ein Zeuge) das Recht hat zu schweigen und dass er das Recht hat sich einen Anwalt zu nehmen. Wenn er auf beide Rechte nicht verzichtet hätte, wäre er evtl. glimpflicher davongekommen.
Aber gut, war sein erster Mord - woher sollte er die Erfahrung auch haben?