@Chen_BorchangZum Tollcollect hatten wir vor vielen, vielen Seiten schon einmal eine Diskussion: ich (und einige andere auch) glauben nicht, dass das möglich ist, selbst wenn an den Mautstellen Kennzeichen und KfZ fotografiert werden, denn:
"Die Erfassung der Fahrzeuge an der Kontrollbrücke erfolgt exakt im Rahmen der Vorgaben des Gesetzgebers. Das BFStrMG erlaubt gemäß § 7 Abs. 2 unter anderem das Erstellen von Bildern des Fahrzeugs sowie das Erheben des Kennzeichens zweckgebunden zur Überwachung der Vorschriften des Mautgesetzes. Gemäß § 9 Abs. 5 BFStrMG sind diese Daten unmittelbar nach dem Kontrollvorgang zu löschen, wenn das Fahrzeug nicht der Mautpflicht unterliegt. Toll Collect verarbeitet Fahrzeugbilder und Kennzeichendaten nur im Rahmen des aufgeführten gesetzlichen Zweckes und der Löschungsvorschriften. Die Fahrer sind auf den Bildern nicht erkennbar. Darüber hinaus wird bei nicht mautpflichtigen Fahrzeugen, bei denen aufgrund der Vermessung das Nichtbestehen der Mautpflicht festgestellt wurde, das erstellte Bild nicht hinsichtlich des Kennzeichens ausgewertet, sondern innerhalb von Sekundenbruchteilen gelöscht."
Quelle:
http://www.toll-collect.de/hilfe-service/fragen-antworten/datenschutz-sicherheit.htmlKlar, das ist die Selbstdarstellung von Toll-Collect. Allerdings erfolgt die Löschung ja automatisch und vor der Vergabe des Auftrags an Toll-Collect wurde geprüft, ob das Sicherheitssystem tatsächlich so funktioniert.
Monate später konnte also auch die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht auf die Daten zugreifen, denn HS (oder wer auch immer) war nicht mehr erfasst (außer sie fuhr mit einem LkW ;-)).
Es muss also einen anderen Grund geben, dass die Polizei über ihre Fahrstrecke Bescheid weiß (oder vielleicht gar nicht Bescheid wusste, sondern einfach mal "geblufft" hat).