Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
15.01.2013 um 13:53@ Wurstscheibe
Ich halte es für unwahrscheinlich das Richter Bock seine Kammer nicht im Griff hat.
Ich halte es für unwahrscheinlich das Richter Bock seine Kammer nicht im Griff hat.
Tom_Ripley schrieb:Zur Abstimmung der Urteilsfindung in der Kammer:Und die Praxis ist
Es sind 4 Stimmen von den 3 Richtern und 2 Schöffen nötig um schuldig zu sprechen.
Die Richter allein können also nicht verurteilen.
Soweit zur Theorie.
Tom_Ripley schrieb:Ich halte es für unwahrscheinlich das Richter Bock seine Kammer nicht im Griff hat.Schöffen mit dem Rückgrat gleich 3 Berufsrichtern zu widersprechen sind eher die Ausnahme. Wobei man aber auch sagen muss, dass für den objektiven Beobachter der Richterspruch meist schon "passt", es also auch für mich gar keinen Grund gegeben hätte zu widersprechen.
Womöglich hat sie überhaupt vieles von dem, was sie angeblich beim Auffinden alles machte, an dem Samstag so gar nicht getan.finde ich sehr logisch, denn wie lang war sie im Haus am Samstag? mal abgesehen vom Händeschrubben. Bislang wissen wir es nciht, ob der zeitl. Ablauf möglich wäre.
In der Nacht musste sie nach dem Reingehen ins Haus bestimmt erst mal innehalten und zur Ruhe kommen. Sie stand also im Flur, durchdachte nochmal den Ablauf und in dem Moment ging unter dem Türspalt das Licht an. Sie musste nun damit rechnen, dass jemand evtl. zur Küche geht. Deshalb lief sie schnell die Treppe rauf, um sich oben zu verstecken. Und später sagte sie nur, dass sie am Auffindetag oben war, falls dort z.B. ein Haar gefunden worden wäre.