Betttina schrieb:@redfern
Dabei habe ich noch andere Erfahrungswerte in Betracht gezogen... nicht nur Mutterschaft und Frau und Strafunauffälligkeit. Das wäre aber jetzt eine komplette Dissertation über den gesamten Tatablauf, über die Psyche und das Verhalten von echten Mördern, über Logik und Motivation.
Erfahrungswerte per se sind bei einem Mordfall in dem man keinen der Beteiligten kennt überhaupt keine Basis für eine Theorie.
Man muss nur ein wenig googlen und findet unzählige Frauen und Mütter, die vorher nie straffällig waren und trotzdem mit einem Messer gemordet haben. Weitere Erfahrungswerte möchtest du aus mangelnder Zeit und Lust nicht angeben. Das bleibt Dir überlassen, aber aufgrund dieser dürftigen "Beweislage" deinerseits die Polizei anzugreifen, erscheint mir ein wenig überheblich...
Im Gegensatz zu deinen "Erfahrungswerten" stehen nämlich stichhaltige Beweise, die einem Richter präsentiert wurden und die diesen veranlasst haben einen U-Hafterlass auszusprechen, d.h. dass er davon ausgeht dass H.S. mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, ausgehend vom aktuellen Ermittlungsergebnis, die Straftat begangen hat.
Leider kennen wir diese Beweise nicht und werden sie auch nur dann erfahren, wenn es der Untersuchung von Nutzen sein könnte.