Silverwind schrieb am 25.03.2021:Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so genau, was es da noch groß zu ermitteln gibt. Der Täter des Doppelmords ist gefunden und hat sich bereits vor vielen Jahren das Leben genommen. Der einzige in Frage kommende Komplize und Mittäter wird der Bruder gewesen sein, gegen den man aber seit Jahren scheinbar nicht ermitteln möchte. Also was für Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse verspricht man sich davon, da jetzt noch zu ermitteln und Spuren zu verfolgen?
Warum sollte man weiter ermitteln? Der Täter ist doch gefunden...
Wenn es denn so wäre, könnte man die Akte schließen, ganz richtig. Doch ist es wirklich so, dass man den Täter überführt hat und beweisen kann, dass er es war? Wir sprechen ja von KWW als jenen, der auch die beiden Doppelmorde in der Göhrde verübt haben soll. So wurde es in der ganzen Republik rauf und runter durch die Medien bekanntgegeben. Doch was gibt es denn überhaupt belastbares an Beweisen gegen KWW, der ihn als postulierten Täter überführt hat?
Da sind zwei DNA-Spuren aus dem ersten Opferfahrzeug, die zu KWW passen.
Das war es auch schon. Keine DNA an den Opfern, keine an den Fundorten. Keine DNA von KWW im zweiten Opferfahrzeug. Keine Indizienkette, die irgendwie belastbar wäre. Mit dieser "Beweislage" könnte man KWW (wenn er noch leben würde) nicht anklagen, kein Gericht würde das zulassen. Trotzdem wird KWW als "der Täter" in den beiden Doppelmorden in der Göhrde bezeichnet, nicht mal das Wort "mutmaßlich" wird mehr davor gesetzt, was aber dorthin gehören muss. Denn es gibt einfach keine stichhaltigen Beweise für diese Vermutung. Und da das so ist, können die Ermittlungen auch nicht eingestellt werden: Mord verjährt nicht und - falls es einen Mittäter gab - Beihilfe zum Mord auch nicht.
Nur mal so daher gedacht, auch wenn das keiner mehr hören oder denken will:
was wäre denn, wenn die beiden einzelnen DNA-Spuren von KWW im 1. Opferfahrzeug durch einen ganz anderen Zusammenhang in das Auto gelangten? Welche Theorien/Ermittlungen gibt es denn dazu? Was wäre denn, wenn der wahrhafte Täter noch frei herumläuft und sich des freien, unbeschwerten Lebens erfreut?
Tatsache ist: der Fall ist nicht abgeschlossen - auch wenn er jetzt in eine nicht passende Schublade (
Kapitalverbrechen ungelöst) abgelegt wird und die Ermittlungsgruppe Göhrde aufgelöst wurde, der langjährige Chefermittler ausrangiert wurde und für ihn keine Stelle mehr vorgesehen ist zur Ermittlung in den Göhrdemorden.
Meinen Gruß!