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Die Göhrde-Morde

15.830 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Hamburg, Doppelmord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Die Göhrde-Morde

Die Göhrde-Morde

07.10.2016 um 21:20
@spookytooth
Ja, es verschlägt mir einfach die Sprache.
Hoffen wir darauf, dass das Schicksal von Vermissten im Wendland in absehbarer Zeit offenkundig werden. Meine innere Verfassung leidet sehr, wenn ich das Geschehene so lese. Aber wir können nichts dazu tun, obwohl man oftmals alles heraus schreien möchte.


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Die Göhrde-Morde

08.10.2016 um 23:56
@hahnundhenne
Und nun?

In Hamburger Ermittlerkreisen soll Wichmann schon lange
als Göhrde Mörder gehandelt werden, vielleicht mischt
Kripo HH ja auch bald mit.


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Die Göhrde-Morde

09.10.2016 um 12:20
@spookytooth

Es ist eher die Abteilung OFA des LKA in Hannover, die aktiv ist.


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Die Göhrde-Morde

09.10.2016 um 12:31
@LL
Wird bei der OFA-H auch DNA beprobt?


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Die Göhrde-Morde

09.10.2016 um 12:42
Die neuen Möglichkeiten der DNA-Analyse spielen definitiv die Schlüsselrolle.

Wenn sie etwas Entscheidendes erreichen, dann über die DNA.

Allerdings sprechen die gefundenen Haare morphologisch gegen Wichmann.


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Die Göhrde-Morde

10.10.2016 um 10:37
@LuckyLuciano

"Allerdings sprechen die gefundenen Haare morphologisch gegen Wichmann."

Ich sehe da auch farbliche Widersprüche, allerdings sind diese wurzellosen Haare ja auch nicht zwingend vom Mörder!
KWW ist für mich dennoch sehr wahrscheinlich der schon ewig gesuchte Mörder vom Forsthaus Röthen. Über das Versagen der Lüneburger Polizei wird man sicherlich bald genug zu berichten haben, denn die Morde in der Göhrde werden bestimmt innerhalb des nächsten Jahres endlich ebenso geklärt, wie noch einige weitere Fälle in Norddeutschland. Das ist mein Gefühl.


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Die Göhrde-Morde

10.10.2016 um 14:07
@FredvomMond

Sie müssen zwar nicht zwingend vom Täter stammen, allerdings ist sicher, dass sie nicht von den Opfern respektive deren Familienmitgliedern stammen. Somit liegt der Verdacht nahe, dass sie vom Täter stammen könnten.

Zumindest könnten durch die neuen DNA-Möglichkeiten bei der Vielzahl der Asservate ggf. andere unentdeckte Spuren ans Licht kommen. Bei der Annahme, dass Wichmann hierfür auch in Betracht kommt, bleibe ich nach wie vor skeptisch.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Die Göhrde-Morde

10.10.2016 um 14:49
Wurzellose Haare könnten sich auch farblich verändert haben.
Wenn dies nicht sein kann, dann bleiben alte TVermutungen erhalten.
Wenn der TV Wichmann weiterhin bestehen bleibt, dann muss er doch gesehen worden sein.
Die Waldgänger in der Göhrde sind nicht blind; obwohl er sich tagelang in der Göhrde herum getrieben haben soll! Oder?
Er wurde dort nicht wahrgenommen. Gibt es ein Phantombild, das ihm ähnlich ist?
Wir werden sehen, wie die DNA-Ergebnisse ausfallen.


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Die Göhrde-Morde

11.10.2016 um 14:09
@LuckyLuciano

Die "Vielzahl" von Asservaten ist, mal abgesehen von den Haaren (welche auch vom Bäcker in Winsen, einem KFZ-Mechaniker, oder einfach jedem anderen Meschen, der irgendwann ins Auto "schaute" stammen könnten) recht überschaubar- Anders aufgeschrieben: Es gibt einfach kein DNA-fähiges Material mehr! Die Lüneburger Kripo hat mit allen damals zur Verfügung stehenden Mitteln nahezu vollständig versagt, gefundene Materialien sogar vernichtet!
Was bitte soll denn da jetzt noch untersucht werden? Ein Hochstand auf dem der Mörder einst eventuell gesessen hat?


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Die Göhrde-Morde

11.10.2016 um 14:28
Wie kann das denn sein, dass alles vernichtet wurde! Unglaublich und unverständlich! Und das bei dem Mordfall, der ganz Deutschland berührt hat. Ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Und was ist z.B. mit der Kassette, die im Auto der Reinholds gefunden wurde? Es müssen doch noch irgendwelche Beweisstücke vorhanden sein.


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Die Göhrde-Morde

11.10.2016 um 18:45
@all

Frage 1:
Wer weiß aus welcher Quelle, welche Spuren 1989 an Tatorten / Tatopfern / Täter*n / Tatgegenständen / etc. vorhanden waren? [Anmerkung in eigener Sache: der / die Täter*in .. ;-)]

Frage 2:
Wer weiß, welche Spuren / Hinweise an / von Tatorten / Tatopfern / Täter*n / Tatgegenständen gefunden / ermittelt / gesichert / ausgewertet / diagnostiziert / protokolliert wurden? [hier doch wohl "die Polizei", oder?]

Frage 3:
Wer weiß denn, welche Ergebnisse (Antwort aus Frage 2) archiviert wurden / in die Asservatenkammer kamen?


Frage 4:
Und wer weiß, warum und welche gefundenen Fakten nicht aufgehoben wurden?


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Die Göhrde-Morde

12.10.2016 um 10:01
@Röthen

Wir wären nicht in Deutschland, wäre der Umgang mit Asservaten nicht durch Vorschriften geregelt.


Allgemein kann man einem Wikipedia-Artikel folgendes entnehmen:
Asservate werden in der Regel nur so lange aufbewahrt, bis der Grund für deren Verwahrung entfällt. Im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren trifft dies zu, wenn diese nicht mehr als (sächliches) Beweismittel benötigt werden; dies ist in der Regel der Fall, wenn die kriminalistischen Untersuchungen abgeschlossen sind oder auch, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Herausgabe des Asservats trifft im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft, im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Verfolgungsbehörde.
Quelle

Wikipedia: Asservat


Geht man nach obigem Text, müssten eigentlich noch alle Asservate von den Tatorten in der Göhrde, eingelagert sein.

Ausgenommen natürlich die Fahrzeuge der Opfer.

Da käme dann dieses Vorgehen zur Anwendung
wenn die kriminalistischen Untersuchungen abgeschlossen sind
Der Vollständigkeit halber noch ein Auszug aus den Vorschriften der brandenburgischen Polizei:
Behandlung von Verwahrstücken im Bereich der Polizei
4. Beendigung der Verwahrung

4.1 Sachbearbeiter und Verwahrstelle haben dafür zu sorgen, dass die Dauer der Verwahrung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleibt. Die Vorgänge sind daher in angemessenen Zeitabständen (mindestens vierteljährlich) darauf zu prüfen, ob Verwahrstücke an Empfangsberechtigte oder andere Behörden abgegeben werden können. Hängt die Entscheidung von anderen Behörden ab, so sind sie um entsprechende Verfügung zu ersuchen.

4.2 Sachen, die auf Grund von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verwahrung genommen werden, sind spätestens mit der Abgabe des Ermittlungsvorganges an die Staatsanwaltschaft oder sonstige Verfolgungsbehörden abzugeben, sofern nicht im Einzelfall eine Vereinbarung über die Fortführung der Verwahrung durch die Polizei getroffen wird. Der Empfang der Verwahrstücke ist durch die entgegennehmende Behörde schriftlich zu bestätigen.

Erfolgt die Verwahrung im Zuge eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, so werden die hierdurch entstehenden Kosten einschließlich der Kosten des Tages, an dem die Entscheidung der Justiz-, Ordnungs- oder Polizeibehörde über die Freigabe dem Berechtigten zugeht, von der Polizei vorläufig getragen. Diese Kosten sind als Verfahrenskosten zum Straf- oder Bußgeldverfahren mitzuteilen.

Über die Behandlung und Verwertung eingezogener Waffen, Munition und Jagdgeräte sowie eingezogener verbotener Gegenstände im Sinne des § 37 Waffengesetz und des § 8 der 1. Waffenverordnung ergeht ein gesonderter Erlass.

4.3 Geld, Wertsachen, Betäubungsmittel und Waffen sind nicht als Akteninhalt weiterzuleiten, sondern dem jeweiligen Empfänger gesondert gegen Empfangsbescheinigung zu übergeben. Ist eine Versendung durch die Post erforderlich, hat sie als Einschreibe- oder Wertsendung zu erfolgen.

4.4 Verwahrstücke sind grundsätzlich an den Eigentümer, letzten Gewahrsamsinhaber oder sonstigen Empfangsberechtigten zurückzugeben.

4.5 Sind Gegenstände nach Polizeirecht in Verwahrung, richtet sich deren Herausgabe oder Verwertung nach den entsprechenden polizeirechtlichen Bestimmungen.

4.6 Die Aushändigung von Verwahrstücken an Empfangsberechtigte darf in Strafverfahren grundsätzlich nur auf Verfügung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden.

In Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine Aushändigung aus eigener Entschließung nur möglich, wenn die Polizeibehörde auch für den Verfahrensabschluss zuständig ist. Hierüber ist ein Protokoll in dreifacher Ausfertigung zu erstellen, mit dem wie in Nr. 3.1 zu verfahren ist.

4.7 Die Verwertung von Verwahrstücken obliegt der Abteilung "Verwaltung" der Polizeibehörden. Der verantwortliche Bedienstete der Verwahrstelle teilt ihr die zur Verwertung anstehenden Verwahrstücke mit.

4.8 Ist ein Empfangsberechtigter oder dessen Aufenthaltsort nicht bekannt oder nicht mit angemessenem Aufwand zu ermitteln, ist eine Verwertung durch öffentliche Versteigerung (§ 983 des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder durch freihändigen Verkauf durchzuführen. Die Polizei kann die Versteigerung selbst vornehmen. Vom Erlös werden die Verwaltungskosten abgedeckt. Der verbleibende Betrag ist für eventuelle Berechtigte bereitzuhalten. Sind seit Ablauf der in der öffentlichen Bekanntmachung der Versteigerung oder des freihändigen Verkaufs bestimmten Frist drei Jahre verstrichen und hat während dieses Zeitraumes kein Berechtigter seine Ansprüche geltend gemacht, verfällt der verbleibende Erlös an das Land. Der verbleibende Erlös ist beim Titel 113 10 des zuständigen Kapitels des Polizeihaushaltes zu vereinnahmen.
Quelle

https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-216220


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Die Göhrde-Morde

12.10.2016 um 19:00
@EDGARallanPOE
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Geht man nach obigem Text, müssten eigentlich noch alle Asservate von den Tatorten in der Göhrde, eingelagert sein.

Ausgenommen natürlich die Fahrzeuge der Opfer.
Und genau so ist es auch.


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Die Göhrde-Morde

12.10.2016 um 20:02
@EDGARallanPOE

Und so ist es (theoretisch).
Wo Menschen arbeiten geschehen leider auch Fehler, Polizisten sind (meist) auch Menschen ... Ich kann dir nur schreiben, die Lüneburger Kripo hat damals mehr als schlecht (insbesondere an der Sicherung der Spuren vor Ort) gearbeitet. Provinzielle Polizeikräfte sichern aufgrund mangelnder Praxis nicht die Möglichkeiten dessen was eigentlich machbar wäre und geben dies selbstverständlich auch nicht zu ...
Nicht einmal 27 Jahre später!

Der jetzt momentan verdächtige Friedhofsgärtner war sonderbarer Weise und obwohl er nur kurz nach den Göhrdemorden "wirkte" scheinbar überhaupt nicht im Visier der Kripo.
Ein Skandal, da nur ein Ermittlerteam damals ganz fest behauptet hat sie wissen wer der Täter sei - ein Fehler, der bis heute nachwirkt, denn der Mörder war sehr wahrscheinlich doch kein Pfleger aus Bad Bevensen. In dieser Zeit wurde so ziemlich alles was parallel hätte laufen können nur nachlässig angegangen.
Wer weiß was das bedeutet, auch hinsichtlich dem Leben anderer Menschen ... ?


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Die Göhrde-Morde

15.10.2016 um 00:14
@FredvomMond

Ein Ermittlerteam behauptet, den Täter zu kennen,
überführen können sie ihn nicht.

Und alle anderen Ermittlerteams hängen gläubig an deren Lippen
und machen nichts mehr?


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Die Göhrde-Morde

15.10.2016 um 02:20
Ich habe einen Artikel gefunden der unseren Thread betrifft........

Wissenschaftler arbeiten seit geraumer Zeit daran, ein zweites genbiologisches Identifizierungsverfahren neben dem DNS/DNA Verfahren zu etablieren.

Dieses Verfahren arbeitet aus den Proteinen, die in einem menschlichen Haar enthalten sind, ein einzigartiges Profil heraus, welches dann einer Person zugeordnet werden kann. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass man als Probe nur ein einziges menschliches Haar ohne Wurzel ! benötigt.

Dieses Verfahren steht natürlich noch am Anfang.

Das bedeutet konkret, dass dieses Verfahren momentan in der Lage ist, ein Profil aus 1 Million Menschen als einzigartig zu definieren.

Wenn wir bei diesem derzeitigen Stand, die Einwohnerzahl der Bundesrepublik heranziehen, ergäbe sich folgendes Ergebnis:

ca 80 Personen hätten das gleiche Protein-Haarprofil, wären also nicht zu unterscheiden.

Man geht davon aus, dass dieses Verfahren irgendwann innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre soweit entwickelt ist, dass jeder Person der Erdbevölkerung ein einzigartiges Profil zugewiesen werden kann.

Und dann kämen die 2 legendären Haare unseres Falles ins Spiel.


Ja...und dann braucht man nur noch eine passende Vergleichsprobe, was dann wohl die schwerste Hürde darstellen dürfte.



Quelle

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/auch-haare-ohne-dna-lassen-sich-eindeutig-zuordnen-a-1111503.html


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Die Göhrde-Morde

20.10.2016 um 18:15
Nachdem nun heute dritten, erschienenen Zeitungsartikel in der ZEIT, muss man den "freien Redakteur" Felix Rohrbeck schon fragen dürfen, ob ihm der respektive die Artikel peinlich sind? Mir ist es jedenfalls wert, einen Leserbrief zu verfassen, denn von der ZEIT bin ich Niveau gewohnt, was ich in seinen Artikeln nicht mal im Ansatz erkennen konnte! Ich hoffe, dass er veröffentlicht wird.

Schlecht recherchiert, fehlende Belege zum Tötungsdelikt von K.W.W. und defizitäre Berichterstattung zur Göhrde. Im Ergebnis - peinlich für ein renommiertes Blatt wie die ZEIT. Sehr schade...


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Die Göhrde-Morde

20.10.2016 um 19:29
@LuckyLuciano
Hallo.
Is' irgendwie komisch, gell?
Liest sich imo wie 'n Essay aus MoPo, Spiegel, Süddeutsche
gespickt mit (zur Verfügung gestellt bekommener) teilweiser Gesprächsmitschnitte.

Sollte der dargestellte Sachverhalt bezüglich Untersuchung der Abklebefolien am schnöden Mammon zu scheitern drohen: crowdfunding! Ich bin dabei.


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Die Göhrde-Morde

20.10.2016 um 19:44
An welche Nachrichtenagentur wurden Rechte verkauft?
Was wurde von dieser Nachrichtenagentur veröffentlicht?


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Die Göhrde-Morde

21.10.2016 um 10:26
@Röthen

Für mich klingt es nach MOPO. Und das kenne ich nicht von der ZEIT.

Die Artikel sind fehlerbehaftet und unrichtig in ihrer Darstellung.

Der dargestellte Sachverhalt bzgl. der Klebefolien der Sitze entspricht der Richtigkeit.


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