@AxolotlIch habe früher schon mal vermutet, dass dem Krankenpfleger nichts nachzuweisen war, weil sein Verteidiger ihn unter Hinweis auf polizeiliche Fehler bei den Ermittlungen / Vernehmungen bereits im Ermittlungsverfahren erfolgreich verteidigen konnte, denn was sollten ansonsten die kryptischen Hinweise zu den Schwierigkeiten des Ermittlungsverfahrens und zu den erfolgreichen Verteidigern.
Indirekt ist dem Bericht im Spiegel mE zu entnehmen, dass der Krankenpfleger in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung tätig war.
("Solche starken Typen braucht man zum Beispiel als Krankenpfleger in geschlossenen Anstalten").
Motiv wäre beim Krankenpfleger wohl Hass auf glückliche Paare von denen er womöglich noch angenommen hat, dass sie heimliche Liebespaare sind, was ja nur in einem Fall zutraf. Von der Hand zu weisen ist ein solches Motiv nicht. Ich vermute auch, dass der in der Anzeige geäußerte Verdacht durch weitere Zeugenaussagen zum aggressiven Verhalten des Krankenpflegers gestützt worden ist, denn Anzeigen von Nachbarn schreibt die Polizei in der Regel keine so große Bedeutung zu, weil sie Nachbarschaftsstreitigkeiten und Racheakte vermutet. Da muss am gesamten Komplex schon mehr dahinter gewesen sein. Mich würden hierzu auch weitere Einzelheiten interessieren.