@berndgeorgeAuf diese Sache, dass der Tatverdächtige in Bevensen noch täglich vor aller Augen mit dem Auto herumgefahren sein soll, kann ich mir keinen Reim machen.
----------------------------------
ME gehören die Waldmorde in der Göhrde zu den Fällen, in denen die Polizei einen Tatverdächtigen im Visier hat, dem sie die Morde jedoch bislang nicht nachweisen konnte. Sie gehen nicht nur von einem Phantom aus, sondern das Phantom hat bereits konkrete Gestalt angenommen.
Aufgrund des Tatverdachts wurde früher bei diesem Mann eine Hausdurchsuchung durchgeführt bei der gezielt Gegenstände der Opfer gesucht wurden. Es wurden jedoch keine gefunden. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden seitens der Ermittlungsbehörden mE Fehler gemacht, die letzten Endes zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens geführt haben.
Vermutlich durften selbstbelastende Aussagen des Tatverdächtigen letzten Endes nicht verwertet werden, weil er bei der Vernehmung als absehbar war, dass er als Beschuldigter in Betracht zu ziehen ist, nicht über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt worden ist und weil andere belastende Aussagen womöglich von verdeckten Ermittlern stammten.
Im Spiegel - Artikel aus dem Jahr 1996, der aufgrund von Informationen der Staatsanwaltschaft entstanden sein dürfte, klingt das mE auch an.
Ansonsten hätte man im Bericht nicht folgendes erwähnen müssen:
"So einfach mal zu ihm hinfahren und guten Tag, wir kommen von der Kriminalpolizei, und wo waren Sie eigentlich am 21.5.89 und am 12.7.89, geht natürlich nicht. Worüber zum Beispiel soll man ihn belehren - über seine Rechte als Zeuge oder über seine Rechte als Beschuldigter? Klingt banal, aber ein guter Anwalt dreht aus dem Unterschied dann den Strick, mit dem er einen vor Gericht in Verfahrensfehlern fesselt."
ME ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl.
Vielleicht sind auch noch in Absprache mit der Staatsanwaltschaft verdeckte Ermittler im Umfeld des Tatverdächtigen ( Arbeit) eingesetzt worden um an selbst belastende Äußerungen zu gelangen. Grundsätzlich sind solche Ermittlungen möglich, allerdings darf nicht das Recht des Beschuldigten umgangen werden, dass er sich nicht selbst belasten muss. Genau das wird der Fall gewesen sein.
ME klingt auch das im Spiegel-Bericht an:
"Und wie vermeiden, daß der Verdächtige von den Recherchen erfährt? Man kann ja nicht so nebenbei im Bekanntenkreis oder beim Schlachter oder in der Kneipe herumfragen, denn die Gefahr ist zu groß, daß sich einer verplaudert, Mensch, sach mal, neulich haben sich zwei Kriminalbeamte nach dir erkundigt ... Also einen ganz großen Kreis um den Verdächtigen ziehen und sehr vorsichtig in diesem Kreis herumschnüffeln und unauffällig observieren und die winzigsten Hinweise sammeln."
Unauffällig herumschnüffeln geht nur verdeckt. Ob hinterher dann die Ergebnisse verwertet werden dürfen, steht dann auf einem anderen Blatt, wenn sich ein Verteidiger der Sache annimmt.
Alles in allem haben diese unrechtmäßig zustande gekommenen belastenden Ermittlungsergebnisse dann nicht für eine Anklage gereicht und das Ermittlungsverfahren musste eingestellt werden. Das hat die Wirkung wie ein kleiner Freispruch. Aufgenommen werden können die Ermittlungen nur dann erneut, wenn sich neue belastende Anhaltspunkte ergeben.
Etwas Neues stand 2009 im Raum, als die DNA Untersuchung bezüglich der im Auto der Familie R. gefundenen Haare angekündigt worden ist. Vom Ergebnis dieser groß angekündigten Untersuchung war dann allerdings auch nichts mehr zu erfahren. Vielleicht sollten die Berichte in erster Linie zur Verunsicherung des Täters dienen. Entsprechende Zeitungsberichte über Ergebnisse habe ich jedenfalls nicht gefunden.