@berndgeorgeIch weiß über den 1993 verdächtigten Krankenpfleger auch nicht mehr als im Spiegelbericht von 1996 nachzulesen ist.
Vor allem weiß ich nicht, wo der Verdächtige gewohnt hat. Er muss in einem alten Bauernhaus gewohnt haben und er passte ins Raster der Polizei, denn er war im Alter des Phantombildmannes, ähnelte diesem vom Aussehen her und er wohnte in der Göhrde, so dass er Ortskenntnisse hatte und die Tatörtlichkeiten auch zu Fuß bzw. eventuell mit dem Fahrrad erreichen konnte. Außerdem hatte er die Möglichkeit leicht an breites Leukoplastband heranzukommen. Das breite Leukoplastband war der Polizei ja auch so wichtig, dass sie es damals auf dem Wurfzettel beschrieb und sogar abbildete.
Indirekt entnehme ich dem Spiegel-Bericht, dass der Krankenpfleger in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung gearbeitet hat, denn es wird in Zusammenhang mit der zur Ausführung der Tat notwendigen kräftigen Gestalt des Täters darauf hingewiesen, dass man solche starken Typen als Krankenpfleger in geschlossenen Anstalten braucht. Vielleicht weiß jemand wo dort im Göhrde-Bezirk die nächste geschlossenen psychiatrische Einrichtung ist. Es muss sich ja nicht unbedingt um eine Forensische Psychiatrie handeln, sondern auch "einfache" Psychiatrische Krankenhäuser haben eine geschlossene Abteilung.
Die Polizei soll auf den Mann durch einen Hinweis aus der Nachbarschaft aufmerksam geworden sein, den sie im Gegensatz zu anderen Hinweisen von Anfang an Ernst genommen habe. Also muss der Hinweis fundiert gewesen sein und die Polizei muss sich sicher gewesen sein, dass es sich nicht um irgendwelches Nachbarschaftsgezänk gehandelt hat. Ich habe mir auch schon überlegt, ob der Hinweis an die Polizei nicht vielleicht aus der psychiatrischen Einrichtung, also dem Arbeitsumfeld des Mannes kam kam und deshalb so Ernst genommen worden ist. Vielleicht war Hinweisgeber ein Kollege oder ein Arzt, die an ihr Berufsgeheimnis gebunden waren und die trotzdem der Polizei einen Hinweis gegeben haben, weil zu befürchten war, dass der Verdächtige weiter macht, daher der Hinweis auf die Drohung an die Frau. Die Polizei hat das jedenfalls alles nicht als Ehegezänk und Nachbargezänk eingestuft, sondern hat verdeckt ermittelt, bis sie genug zusammen hatte um bei der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbefehl zu beantragen. Der Tatverdacht hat sich dann zerschlagen, weil nichts Belastendes gefunden worden ist und weil ein Alibi präsentiert werden konnte.
KHK Weihser hatte damals monatelang intensiv gegen den Krankenpfleger ermittelt und den Ermittlungsbericht verfasst der zur zum Erlass des Durchsuchungsbefehls geführt hat. Er muss also damals vom Tatverdacht ziemlich überzeugt gewesen sein. Und ja, es passte ja auch einiges zusammen. Nachweisbar war diesem die Tat wegen des wasserdichten Alibis letzten Endes nicht. Aber das heißt ja nicht, dass Weihser restlos von der Unschuld überzeugt war.
Vielleicht hat sich die Ankündigung der Haaruntersuchung kurz vor seiner Pensionierung ja auch speziell an diesen Tatverdächtigen gerichtet. Das wäre dann so etwas wie ein Damoklesschwert was er ihm vor der Pensionierung noch als Andenken an seinen einstigen Verfolger hinterlassen wollte. Ich hatte diese Gedanken hier in grauer Vorzeit schon mal zusammengestellt und habe sie nochmals wiederholt.
Auch in meiner Vorstellung spricht außer dem Alibi so einiges gegen diesen Tatverdächtigen. Er wäre auch nicht der Erste dessen wasserdichtes Alibi sich irgendwann einmal als undicht erweist. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.