@mobilevmannEs ist schon richtig, dass bei diesen Taten so einiges nicht zusammen passt. Die Polizei ordnet die beiden Göhrdemorde aber ein und demselben Täter zu, weil es aus ihrer Sicht schon einige deutliche Übereinstimmungen gibt.
Beide Paare stammen nicht aus der unmittelbaren Tatortnähe, sondern sie sind ausflugsweise mit einem PKW in die Göhrde gefahren.
Beide Tatorte liegen etwas versteckt im Forstrevier Röthen, wo nur Ortskundige hin gelangen.
In beiden Fällen wurden Paare getötet, die etwas über 40 Jahre alt waren und die auch ähnlich gekleidet waren.
Beide Paare waren teilweise gefesselt und in beiden Fällen wurden die Leichen abgedeckt
Den Frauen wurde der Schädel eingeschlagen, die Männer wurden stranguliert, ein männliche Opfer hatte nachweislich eine Schussverletzung.
Den Opfern wurden u.a. die Ausweispapiere abgenommen. Möglicherweise hat der Täter neben den Kleidungsstücken der ersten Opfer auch noch Gegenstände wie die Sofortbildkamera vom zweiten männlichen Opfer an sich genommen.
Nach der Tat nutzte der Täter die Fahrzeuge als Fluchtmittel und er fuhr sie aus Tatortnähe weg, damit nach Auffinden der Fahrzeuge in Tatortnähe nicht nach den Vermissten in der Göhrde gesucht wird.
Ein gravierender Unterschied zwischen den Taten besteht aber darin, dass das erste Paar entkleidet bzw. teilweise bekleidet aufgefunden worden ist, während das zweite Paar vollständig bekleidet war. Über diesen Unterschied kann man nur rätseln.
Zum Tatmotiv Bereicherung bzw. materieller Hintergrund ist zu sagen, dass nicht feststellbar ist, wie viel Bargeld die Opfer bei sich hatten. So ist auch nicht feststellbar wie viel Geld der Täter an sich genommen hat. Aber wer fährt schon mit den Taschen voller Geld in den Wald?
Nachweislich hat der Täter aber kein Geld von den Konten der Opfer abgehoben. Der Täter aus Wales, der dort Pärchen ermordet hat und zeitweise auch wegen der Göhrdemorde in Verdacht geraten ist, ist so vorgegangen, dass er den Opfern vor der Tötung die Bekanntgabe der Kontonummer abgepresst hat und dann deren Konten leer geräumt hat. Außerdem hat er ihnen Wertgegenstände wie Schmuck abgenommen und diesen versetzt.
Da der Göhrdemorder das alles nicht getan hat, ist ein Motiv im materiellen Bereich zumindest nicht nachweisbar.