Kindermord an Johanna Bohnacker in Ranstadt-Bobenhausen
29.10.2017 um 13:31Katinka1971 schrieb:Es ist nicht so einfach, wie es zu sein scheint.Doch, es ist so einfach.
Denn es wurde ja nicht erklärt man hätte ihn aus taktischen gründen nciht in die Mangel genommen sondern das Verfahren hatte offensichtlich ein false negative ausgegeben und den Ermittlern falsche Informationen gegeben.
Kein "nicht feststellbar" oder ein "unsicher" sondern ein "NEIN" wie ich das verstehe.
Und damit sieht man ein praktisches Beispiel wie Verfahren die zu selbstbewusst bewertet werden bzw. nicht im Feld ständiger Überwachung in Fähigkeit UND Auswirkung in der Praxis überwacht werden Ermittlungen in die Irre leiten können, auch wenn es vor Verwendung in Gerichtsverfahren erst ausführlichere Gutachten gibt.
Passt imho gut zur DNA hörigkeit heutzutage...
Das verfahren ist ja sicherlich dafür ausgelegt gerichtsverwertbar eine Übereinstimmung zu belegen.
Ist das Verfahren und die Einstufung der Ergebnisse überhaupt geeignet eine nicht übereinstimmung sicher festzustellen?