einsterndeluxe schrieb:oder eben der Vermieter
...oder eben nicht. Kann Du mir mal (oder überhaupt jemand) ein plausibles Szenario beschreiben, wie der Vermieter auf Katrin an dem betreffenden Abend hätte treffen können?
Er hätte zunächst mal wissen müssen
- dass Katrin sich an dem Nachmittag / Abend in Bergen aufhielt
- dass sie ungefähr zu der Zeit um die es geht, eine Rückfahrgelegenheit benötigte bzw.
überhaupt eine MFG von Bergen nach Gaddau brauchte (denn selbst wenn er von dem Freund wüsste, er müsste dann noch wissen, dass er in Bergen wohnt, dass sie an dem Nachmittag eben nicht zu Hause rumsaß, sondern von diesem Freund abgeholt wurde, wobei sie ja zudem auch nicht von zu Hause, sondern von dem Nachbardorf außerhalb der Sichtweite vom Wohnhaus abgeholt wurde)
- dass es sich in Bergen, wie erwähnt, so ergibt, dass der Freund (bzw. sein Kumpel vom Nachmittag) sie eben nicht zurückbringen kann oder will und dass sich auch keine andere MFG zurück nach Gaddau ergibt.
Da hätte er auch gleich Lotto spielen können. Wie man in dem Podcast gut raushören konnte, nimmt er auch kein Blatt vor dem Mund und hätte sich entweder da oder im Rahmen der Verhöre in Rage geredet und verplappert - anwaltlicher Beistand hin oder her.