Seabat schrieb:Eine geplante Tat würde ich aber nicht so kategorisch ausschließen wollen. Sie hat lange erfolglos die Info gestreut, da sie eine Mitfahrgelegenheit braucht.
Wenn du hinsichtlich der Suche von Katrin nach einer Mitfahrgelegenheit auf eine geplante Tat schließt, würde ich sagen, dass diese aus meiner Sicht nicht so einfach planbar gewesen wäre. Eine diesbezügliche Person muss sich im Nahbereich von Joachims Wohnung aufhalten, um Katrins Verlassen der Wohnung auch mitzubekommen. Hierzu müsste er sich zu Fuß oder, wenn dann eher wahrscheinlich, mit seinem Auto vor Ort aufhalten, und das wohl sicherlich über einen längeren Zeitraum. Wieso vor der Wohnung? Er weiß ja nicht, wohin sie gehen will. Zur Freundin nach rechts oder zur Bushaltestelle nach links.
Ferner, wenn es so gelaufen wäre, handelt es sich um eine Person, die vielen aus Bergen und Umgebung nicht unbekannt gewesen sein dürfte. Somit ist die Gefahr der Entdeckung sehr hoch. Um die Frage gleich mit zu beantworten, ob er entdeckt worden wäre. Ich denke ja. Schon mal mit einem Auto bei Temperaturen um 0 Grad länger gewartet? Aufgrund der ausgestrahlten Körperwärme und der verbundenen Atmung, laufen die Scheiben binnen 10 Minuten an, was dann wieder zur Folge hat, dass man die entstehende Sichtbeeinträchtigung nur durch Wischen, Scheibe runter oder Motor an beseitigen kann. Deshalb ja, er würde so auffallen.
Alexandra0711 schrieb:Kann natürlich sein, aber die Halskette, die die Zeugin beschrieben hat ganz eng am Hals würde schon passen.
Katrin hatte ja so ein Tattoohalsband um
Ohne der Zeugin zu nahe treten zu wollen, aber das will sie bei Dunkelheit, bei kurzer Vorbeifahrt während sie wendet und noch hinzukommender Ortsunkenntnis erkannt haben? Nein, da hat sich bei der Zeugin das Bild der vermissten Katrin im Inneren manifestiert, dass ja über Monate, bis zur ihrer Aussage, in allen Medien zu sehen war. Dies hat sie dann mit ihrer eigenen Beobachtung vermischt. Ich zweifle die Relevantheit dieser Aussage für den Fall doch sehr an.
Seabat schrieb:Finde diese Aussage bis heute komisch. Wie kommt man darauf so seine Unschuld zu beweisen ?
Ich denke weniger, dass die Ermittler die Fahrereigenschaft ohne Führerschein an sich angezweifelt haben, vielmehr wird wohl eher das miteinhergehende fehlende Fahrzeug eine Rolle gespielt haben. Die Mädels werden wohl noch kein eigenes Fahrzeug gehabt haben. Ergo müssen sie sich das elterliche oder das eines Freundes(in) geliehen haben. Das bedeutet einen vermutlich unbeteiligten Mitwisser. Deshalb wohl eher unwahrscheinlich.