Wo ist Katrin Konert?
31.07.2019 um 16:02@Blobbplopp
@ThoFra
Genau das ist doch geschehen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/4098971
@ThoFra
Genau das ist doch geschehen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/4098971
Krushak schrieb am 11.07.2019:Ich kann mir schon vorstellen, dass sich die Ermittlungen damals und vielleicht auch heute noch sehr auf diesen dunklen BMW versteifen, mit Berliner Kennzeichen.Das sehe ich anders.
Krushak schrieb:Richtig, nur wird es wohl nicht unbedingt auf Mord hinauslaufen, sondern recht wahrscheinlich auf Totschlag und das ist ein anderes Paar Schuhe. Im Gegensatz zu Mord, verjährt Totschlag nach 20 Jahren, also in 2 Jahren.Rein rechnerisch betrachtet, ist das auf den ersten Blick korrekt.
EDGARallanPOE schrieb:Im Podcast erfuhren wir aber, dass gegen eine Vielzahl von Personen, über einen langen Zeitraum mit intensiven polizeilichen Maßnahmen ermittelt wurde.Ja, aber letzten Endes haben sie nichts und sie werden ohne Leiche auch nie genug haben und das ist traurige Realität und tief in unserm Innern wissen wir das alle hier.
EDGARallanPOE schrieb:Deshalb läuft die Verjährungsfrist in 2 Jahren nur für Personen ab, gegen die bisher noch keinerlei Ermittlungen getätigt wurden.Ja und die, gegen die ermittelt wurden, sind praktisch gesehen aus dem Schneider, zumindest solange keine Leiche vorliegt. Ohne die Leiche wird bei den geringen Ergebnissen niemand verurteilt, es sei denn er würde freiwillig gestehen und das wird eher nicht passieren.
Krushak schrieb:In der Tat. Aber je mehr Jahre vergehen, umso geringer wird die Chance, dass an dem Leichnahm, sollte er gefunden werden, noch genug brauchbare Spuren gefunden werden, die helfen einen Täter zu überführen. Das war wie gesagt bei Tanja Gräff schon schwer genug und vieles war schon gar nicht mehr machbar und die war "nur" 8 Jahre weg. Hier sind es noch einmal 10 mehr und den Zustand will ich mir gar nicht vorstellen. Hinzu kommt noch das Gelände, das Terrain wo sich die sterblichen Überreste befinden. Auch das kann einen großen Einfluss haben. Klar, in Cold-Case Ermittlungen mag das ein Wimpernschlag sein bei der Suche, aber für die Erhaltung von Spuren und Beweismaterial ganz sicher nicht.Das will ich grundsätzlich nicht in Abrede stellen.
Blobbplopp schrieb:Wobei ich immer noch glaube, dass Katrin nie vergraben wurde, sondern eher einbetoniert wurde.Ja und selbst wenn sie vergraben wurde, dann ist das zwar alles schön und gut mit den Körpersekreten auf der Kleidung, aber was setzt das voraus? Dass sie überhaupt noch welche an hatte. Wenn es wirklich ein Sexualverbrechen war, ist das sehr gut möglich, dass man sie entkleidet hat und sie ohne diese vergrub und die Kleidung anderweitig entsorgte, z.B. verbrannte. Zumindest wenn der Täter halbwegs clever gewesen ist. So dumm scheint er nicht zu sein, wenn er sich bis dato 18 Jahre aus der Schlinge ziehen konnte.
EDGARallanPOE schrieb:Gegen eine Person gegen die damals schon ermittelt wurde, ergaben sich nach der Aktion im letzten Winter und daraus resultierender Hinweise neue Verdachtsmomente. Man ermittelte diese neuen Ansätze erfolglos aus und legte das in der Ermittlungsakte nieder.Erstmal danke für die ausführlichen Infos bzgl der Verjährungsfristen @EDGARallenPOE.
Blobbplopp schrieb:Wobei ich immer noch glaube, dass Katrin nie vergraben wurde, sondern eher einbetoniert wurde.Interessanter Gedanke - wie kommst Du darauf?
EDGARallanPOE schrieb:Rein rechnerisch betrachtet, ist das auf den ersten Blick korrekt.So wie ich das in §78c StGB sehe müsste dafür jemand als Beschuldigter gelten. Ich weis nicht ob das hier schon einmal der Fall war. Verdächtiger ist ja etwas anderes.
Im Podcast erfuhren wir aber, dass gegen eine Vielzahl von Personen, über einen langen Zeitraum mit intensiven polizeilichen Maßnahmen ermittelt wurde.
Im Verjährungsrecht gilt, dass Ermittlungen gegen eine Person, die Verjährungsuhr auf Null stellen.
Wenn sich also im Laufe der weiteren Maßnahmen ein erneuter Verdacht, gegen eine Person richten sollte, gegen die damals bereits ermittelt wurde gilt folgendes:
Die Verjährungsfrist gegen diese Person läuft ab dem Datum, an welchem der letzte Eintrag in der Ermittlungsakte niedergelegt wurde.
Deshalb läuft die Verjährungsfrist in 2 Jahren nur für Personen ab, gegen die bisher noch keinerlei Ermittlungen getätigt wurden.
EDGARallanPOE schrieb:Gegen eine Person gegen die damals schon ermittelt wurde, ergaben sich nach der Aktion im letzten Winter und daraus resultierender Hinweise neue Verdachtsmomente.Da hast du dich etwas vertan. sollte eher heissen … Aktion im letzten Winter keine neuen Hinweise.
Seabat schrieb:So wie ich das in §78c StGB sehe müsste dafür jemand als Beschuldigter gelten. Ich weis nicht ob das hier schon einmal der Fall war. Verdächtiger ist ja etwas anderes.Mir fallen auf Anhieb ( ohne das ich das jetzt mit Namen aus dem Podcast unterfüttern will, weil die Mods berechtigterweise darauf pochen das der Beschuldigtenstatus nicht mehr besteht ) fünf Personen ein, die dereinst im Fall KK den Beschuldigtenstatus innegehabt haben müssen. Ableiten tue ich das aus den im Podcast beschriebenen polizeilichen Maßnahmen, gegen diese Personen.
schluesselbund schrieb:Da hast du dich etwas vertan. sollte eher heissen … Aktion im letzten Winter keine neuen Hinweise.Möglicherweise hast du mich mißverstanden.
ThoFra schrieb:Ist denn bekannt, was bisher bei den Ermittlungen/Bemühungen der Cold-Case-Einheit/ operativen Fallanalyse letzes Jahr herausgekommen ist?Der von dir gepostete Artikel ist ja quasi die letzte Wasserstandsmeldung, seitens der Ermittler.
EDGARallanPOE schrieb:Mir fallen auf Anhieb ( ohne das ich das jetzt mit Namen aus dem Podcast unterfüttern will, weil die Mods berechtigterweise darauf pochen das der Beschuldigtenstatus nicht mehr besteht ) fünf Personen ein, die dereinst im Fall KK den Beschuldigtenstatus innegehabt haben müssen. Ableiten tue ich das aus den im Podcast beschriebenen polizeilichen Maßnahmen, gegen diese Personen.Wenn man sich die eingesetzten Maßnahmen der Polizei ansieht, liegt die Vermutung nahe das die den Beschuldigtenstatus hatten. Da hast Du sicherlich recht. Einige der Maßnahmen dürften einen richterlichen Beschluss benötigt haben.
HERZELEID schrieb:Ob jedoch die damals Verdächtigen erneut verhört wurden, geht aus den Pressemitteilungen nicht hervor. Da es keinen Fund gab, gehe ich mal nicht davon ausKönnte mir schon gut vorstellen, dass die Ermittler der Cold-Case-Einheit/operativen Fallanalyse, die den Fall letztes Jahr nochmal 'neu aufgerollt' haben, mit den damalig Verdächtigen (erneut) gesprochen/diese befragt haben.