@allCold Case
Aufgrund der heutigen Vorabmeldung habe ich kein gutes Gefühl. Nicht, da ich persönlich etwas anderes erwartet habe. Mich lässt etwas aufhorchen:
Die Gerichtsmedizin benötigt lt. Gerichtsmediziner Prof. Urban max. 2 Tage! Im weiteren Verlauf wurden die Schrei - u. Dummyexperimente durchgeführt. Es erfolgte ein Abgleich mit den Ergebnissen der Gerichtsmedizin.
Ist das so in Ordnung?
Hätten die Ergebnisse nicht völlig unabhängig voneinander stattfinden müssen?
Ich sehe hier eine Beeinflussung beider voneinander unabhängigen Untersuchungsergebnisse!
Die lange Wartezeit zu den Ergebnissen seitens Prof. Urban gibt mir aufgrund der heutigen Vorabmeldung sehr zu denken (2 T. versus 2 Monate). Es wäre mir jetzt persönlich lieber gewesen, wenn die Öffentlichkeit viel früher die Ergebnisse der Gerichtsmedizin erfahren hätte. Da die Untersuchungen max. 2 T. dauern, hätte die Information bereits 1 Woche ohne Störung der weiteren Ermittlungen vorliegen können.
Beim Auffinden v. Leichen gibt die Kripo IMMER einen Hinweis darauf, ob es sich um ein Kapitalverbrechen handelt o. nicht. Diese Information kann also kein Argument für die lange Zurückhaltung seitens der SOKO TRier sein! Dann heißt es immer, aus ermittlungstakt. Gründen können keine nähren Auskünfte erteilt werden. Ob es sich jedoch um ein Verbrechen o. Suizid o. Unfall handelt kann die Kripo i.d.R. spätestens nach 1 Wo. der Öffentlichkeit sagen.
Die Schlagzeile selbst "Keine Anzeichen für ein Verbrechen" stößt mir gleichermaßen auf.
Demzufolge kann man daraus schließen, dass die sterblichen Überreste zunächst typische Verletzungsmuster eines Absturzes aufweisen. Ein Fremdverschulden kann aufgrund fehlender Merkmale nicht nachgewiesen werden, u. auch die restlichen Bekleidungsstücke weisen keine fremde DNA auf (sofern nach 8 J. noch nachweisbar).
Okay.
Davon ausgehend, dass die gerichtsmedizin. Beurteilung ausschlaggebend für ein Ausschließen eines Verbrechens ist, warum machte man die Dummy-Versuche? Okay, um herauszufinden, wo T. abgestürzt sein wird. Es bedeutet dann aber auch, dass T. den 1,50 m Zaun überklettern musste. Das heißt es für mich definitiv.
Die Schlagzeile "Kein Anzeichen für ein Verbrechen" bedeutet auch, dass die Schreie definitiv nicht T. zugeordnet werden konnten.
FAZIT: Alle 3 kriminaltechn. Untersuchungen kommen also zum Ergebnis, dass keine Anzeichen für ein Verbrechen sprechen. - Die Ermittlungen weiterer Spuren werden dennoch fortgesetzt. Darüber bin ich sehr froh!
P.S.:
1. Wäre T. am Fels verunfallt, hätte sie defintiv geschrien. Dieser Schrei hätte nah am Haus Bewohner hören müssen.
2. Der Leichengeruch hätte durch die Bewohner des Hause 74 o. durch die dort lebenden Hunde o. durch Hunde v. Besuchern gerochen werden müssen. Oder schnüffelte ein Hund dort u. der Besitzer ging v. einem toten Vogel bspw. aus u. kümmerte sich nicht darum?
Meine persönliche Meinung ist, es gibt ein Zeichen/eine Antwort seitens T.´s, als sie verschwand. Die Kripo/wir haben dieses winzig kleine Zeichen NOCH nicht erkannt.