@valadon valadon schrieb:Durch die Erwähnung im Kontext mit dem Parkplatz der Kabinenbahn am Moselufer hört es sich so an als wäre dieser Hund bis nach Zurlauben gelaufen, explizit gesagt wird dies aber nicht.
Und bisher konnte mir auf Nachfrage auch niemand bestätigen wohin der Hund denn nun gelaufen ist ...
Mit Kabinenbahn kann ja nur Tal- oder Bergstation gemeint sein, also Zurlauben Ufer oder Weisshaus.
Aus der Argumentation des Artikels, die ja auf den Informationen die dem RA Böhm
nach Akteneinsicht vorlagen, basiert, kann nur die Talstation, also das Zurlaubener Ufer gemeint sein, da es ja als erhärtendes Argument für den Zurlaubener Schrei aufgeführt wird.
Wäre es die Bergstation, wo die MT-Spur endete, wäre das eine bewusst-irreführende Darstellung.
Wenn man der Logik der Argumentaion vertraut, muss es als das Zurlaubener Ufer gewesen sein, wo die Personspürhund-Spur endete. Explizite Nennung wäre natürlich trotzdem besser
;)