Der Kindermord an Claudia Ruf
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12.12.2019 um 20:03Ennovy schrieb:Hast du eine Quelle aus der hervorgeht dass sie am Fundort verbrannt wurde?Das stand hier damals so in der Zeitung. Das Exemplar habe ich natürlich nicht mehr.
Vom Ablauf her macht alles andere auch keinen Sinn.
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12.12.2019 um 20:20Offensichtlich hatte der Mörder die Elfjährige schon am Niederrhein ermordet und über die Autobahn in den Kreis gebracht, wo er die Leiche neben dem Feldweg ablegte und anzündete.
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12.12.2019 um 20:37Ennovy schrieb:Hast du eine Quelle aus der hervorgeht dass sie am Fundort verbrannt wurde?Kennst Du einen Fall, wo der Täter eine halb verbrannte Leiche ins Auto lädt und dann an einem Weg auslädt.?
Ich auch nicht.
Es wird Brandspuren am Boden neben der Leiche gegeben haben.
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12.12.2019 um 20:57Du weißt doch gar nicht wie stark der Grad der Verbrennung war.
Ich wollte es lediglich lesen. Hast du ein Problem damit?
das der Boden verbrannt war ist von Dir sicher nur eine Vermutung.
Ich hatte schon meinen Grund das zu erfragen.
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12.12.2019 um 21:35Ma_Ve schrieb:Offensichtlich hatte der Mörder die Elfjährige schon am Niederrhein ermordet und über die Autobahn in den Kreis gebracht, wo er die Leiche neben dem Feldweg ablegte und anzündete.Wenn er sie tatsächlich in sein Auto gelockt hat und in Wald oder Feld fuhr, sie dort stundenlang festhielt, warum hat er sie dann überhaupt anschließend über die Autobahn weggebracht.
Das macht doch überhaupt keinen Sinn !
Warum sollte er sich der Gefahr aussetzen? Er hätte sie im Wald oder Feld liegen lassen können.
Anders wäre es wenn er sie in Hemmerden in ein Haus gelockt hätte. Den vor dem Haus wartenden Hund könnte er dann gewaltsam verjagt haben.
Da in Hemmerden ziemlich schnell die Suche begang könnte er einen für sich günstigen Moment gefunden haben um sie weiter wegzubringen. Die Autobahnauffahrt war ja ziemlich in der Nähe.
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12.12.2019 um 21:56Dort berichtet auch ein Anrufer von jemanden aus dem Ort , der sich nach dem Tot von Claudia Ruf , ebenfalls das Leben genommen hat . Bislang waren der KRIPO lediglich 2 Selbstmorde bekannt . Der 3. wird gerade geprüft , und ob ein Zusammenhang bestehen könnte .
https://www.tz.de/welt/aktenzeichen-xy-zdf-claudia-ruf-mord-polizei-dna-massentest-gr-evenbroich-zr-13238588.html
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12.12.2019 um 21:57Nabelschnur schrieb:Ma_Ve schrieb:Der Text stammt aus einem Zeitungsartikel von 2006.
Offensichtlich hatte der Mörder die Elfjährige schon am Niederrhein ermordet und über die Autobahn in den Kreis gebracht, wo er die Leiche neben dem Feldweg ablegte und anzündete.
Den Link dazu findest im Eintrag von 20:20 Uhr!
Ob und wie der Täter Claudia gelockt und überwältigt hat ist reine Spekulation. Selbst die Ermittler können lediglich ein plausibles Szenario vermuten.
Klarheit wird erst herrschen, wenn ein Täter ermittelt ist und dieser sich äußert.
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12.12.2019 um 21:57Der Kindermord an Claudia Ruf
12.12.2019 um 21:58Das sehe ich auch so.
Da ja auch der Ort des Verschwindens mittlerweile in den Ort verlegt wurde. An der vermuteten Stelle sind mehrere Häuser.
Ob er die Autobahn oder die Landstraße genutzt hat, finde ich persönlich nicht so wichtig.
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12.12.2019 um 22:03Eins der Dinge die ich mich Frage.
1) Das Motiv kennt man nicht
2) Tatort ist nicht bekannt
3) Täter nicht bekannt
Aber man weiß genau warum die Leiche genau dort abgelegt wurde?
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12.12.2019 um 22:08mister schrieb:1) Das Motiv kennt man nicht1.sexueller Hintergrund
2) Tatort ist nicht bekannt
3) Täter nicht bekannt
2. nur Tatort Auffindeort
3. Unbekannt
Die können das nur wissen weil sie mehr wissen als wir hier!
Es gibt aber einige Anhaltspunkte für diesen Tag, die müssten wir mal zusammenfassen.
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12.12.2019 um 22:17mister schrieb:Eins der Dinge die ich mich Frage.Die Aussage könnte auch aufgrund eines Profilings getroffen worden sein.
1) Das Motiv kennt man nicht
2) Tatort ist nicht bekannt
3) Täter nicht bekannt
Aber man weiß genau warum die Leiche genau dort abgelegt wurde?
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12.12.2019 um 22:25Quelle :
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://amp.ksta.de/region/euskirchen-eifel/675-dna-proben-eingegangen-ein-dorf-sucht-den-moerder-von-claudia-ruf-33513832&ved=2ahUKEwjCuNWJhrHmAhXHy6YKHWDQBcMQFjABegQIAxAB&usg=AOvVaw0BHCZDON0q4YPEDpKTngvb&cf=1
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12.12.2019 um 22:36Mit Sicherheit hängt es mit dem Profiling zusammen.
Der Ablageort ist ja weiter weg, obwohl man den Täter im Wohnort vermutet.
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12.12.2019 um 22:58Der Kindermord an Claudia Ruf
12.12.2019 um 23:34Das denke ich nicht, bei einem konkreten Verdacht würden sie nie in diesem Umfang Speichelproben nehmen (die Kosten für das alles zb Personal, Labor,... sind sicher nicht wenig) sondern von dieser einen Person.
Schlimmstenfalls (was ich nicht hoffe), war es entgegen der Fallanalyse doch ein kompletter Fremdtäter und der Fall wird nie geklärt.
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13.12.2019 um 18:19mister schrieb:Stell dir mal bitte folgendes Szenario vor. In diesem Ort gibt es eine Großfamilie. Es gibt dabei einen beinahe Treffer. Und dann hast du dieses Szenario, dass es mehrere aus dieser Familie gibt, die eine Speichelprobe nicht abgegeben haben. Du wirst keinen richterlichen Beschluss bekommen. Man kann nicht pauschal den Rest der Familie als tatverdächtig darstellen.
Sorry, aber anhand der Komplexität dieses Themas ist das, was Du schreibst, substanzlos.
Um deinen Behauptungen zumindest argumentativ mehr Gehalt zu geben und deiner Besorgnis um deine Daten entgegenzuwirken, könntest Du Dich mit dem Thema ernsthaft befassen. So wie Du das hinstellst, ist schlicht inhaltslos.
mister schrieb am 09.12.2019:Nicht bei jedem. Ich weiß das einer angerufen wurde, weil ich daneben stand. Ich sollte angeblich auch angerufen werden, was nicht geschah. Ein System habe ich nicht erkennen können.Dir scheint offensichtlich nicht klar zu sein, wonach genau gesucht wird, anders kann ich es nicht verstehen.
Zu DNA :
Einige STR-Systeme von forensischer Relevanz sind auf den Geschlechtschromosomen lokalisiert. Insbesondere die Y-chromosomalen Systeme sind von Bedeutung, da sie es ermöglichen, in Mischspuren mit überwiegendem weiblichen Anteil (z.B. Scheidenabstriche), den männlichen Anteil noch sicher nachzuweisen.Die mitochondriale DNA (mt-DNA) liegt außerhalb des Zellkerns in den zahlreichen Mitochondrien einer Zelle. Damit ist die mt-DNA in zahlreichen Kopien in einer Zelle vorhanden und kann auch noch in sehr stark degradiertem, historischen Material analysiert werden. Die mt-DNA bildet ein doppelstrangiges Ringmolekül. Forensisch untersucht werden zwei von drei sog. hypervariablen Regionen in diesem Ringmolekül, da dort die meisten Sequenzvariationen gefunden werden. Für mt-DNA werden Sequenzpolymorphismen, sogenannte Punktmutationen, untersucht. Die Sequenzen werden mit einer Standardsequenz, der sog. Anderson-Sequenz, verglichen. Mt-DNA wird rein mütterlich vererbt. Dies bedeutet, dass alle Nachkommen einer mütterlichen Linie dieselbe mt-DNA-Sequenz aufweisen.
(Unterstreichung von mir)
Die DNA gibt also Rückschlüsse auf die mütterliche Abstammung. Wie im Text oben geschrieben "dass alle Nachkommen einer mütterlichen Linie dieselbe mt-DNA-Sequenz aufweisen" würde ein "Beinahe-Treffer" zwischen der DNA eines Probanden und den gesicherten Spuren vom Tatort, den Personenkreis deutlich eingrenzen. Der "Beinahe-Treffer" würde als Basis für weitere Ermittlungen im Familienkreis dienen sowie eine Grundlage bieten per richterlichem Beschluss die Speichelprobe bei Verweigerern aus der Familie anzuordnen.
Wenn also in der Speichelprobe eines verwandten Familienmitglieds (bis 3. Grades) keine übereinstimmende Sequenz mit den gesicherten Spuren aufweist, wäre die Abgabe der Speichelprobe eines Verweigerers aus dieser Familie dann sehr wahrscheinlich nicht mehr von hoher Relevanz.
§ 81h
DNA-Reihenuntersuchung
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass ein Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung begangen worden ist, dürfen Personen, die bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen, mit ihrer schriftlichen Einwilligung
1. Körperzellen entnommen,
2. diese zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters und des Geschlechts molekulargenetisch untersucht und
3. die festgestellten DNA-Identifizierungsmuster mit den DNA-Identifizierungsmustern von Spurenmaterial automatisiert abgeglichen werden, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob das Spurenmaterial von diesen Personen oder von ihren Verwandten in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad stammt, und die Maßnahme insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der von ihr betroffenen Personen nicht außer Verhältnis zur Schwere der Tat steht.
(2) 1Eine Maßnahme nach Absatz 1 bedarf der gerichtlichen Anordnung. 2Diese ergeht schriftlich. 3Sie muss die betroffenen Personen anhand bestimmter Prüfungsmerkmale bezeichnen und ist zu begründen. 4Einer vorherigen Anhörung der betroffenen Personen bedarf es nicht. 5Die Entscheidung, mit der die Maßnahme angeordnet wird, ist nicht anfechtbar.
(3) 1Für die Durchführung der Maßnahme gilt § 81f Absatz 2 entsprechend. 2Die entnommenen Körperzellen sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie für die Untersuchung nach Absatz 1 nicht mehr benötigt werden. 3Soweit die Aufzeichnungen über die durch die Maßnahme festgestellten DNA-Identifizierungsmuster zur Erforschung des Sachverhalts nicht mehr erforderlich sind, sind sie unverzüglich zu löschen. 4Die Vernichtung und die Löschung sind zu dokumentieren.
(Unterstreichung von Mir)
https://dejure.org/gesetze/StPO/81h.html
mister schrieb am 26.11.2019:Ich habe etwas zu verbergen. Meine DNA. Meinen Baustein zu meinem ich. Ich möchte nicht dass diese auf Computern steht und in alle Welt hinausgeht. Oder gehen kann.
§ 81f
Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung
(1) 1Untersuchungen nach § 81e Abs. 1 dürfen ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Person nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. 2Die einwilligende Person ist darüber zu belehren, für welchen Zweck die zu erhebenden Daten verwendet werden.
(2) 1Mit der Untersuchung nach § 81e sind in der schriftlichen Anordnung Sachverständige zu beauftragen, die öffentlich bestellt oder nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet oder Amtsträger sind, die der ermittlungsführenden Behörde nicht angehören oder einer Organisationseinheit dieser Behörde angehören, die von der ermittlungsführenden Dienststelle organisatorisch und sachlich getrennt ist. 2Diese haben durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, daß unzulässige molekulargenetische Untersuchungen und unbefugte Kenntnisnahme Dritter ausgeschlossen sind. 3Dem Sachverständigen ist das Untersuchungsmaterial ohne Mitteilung des Namens, der Anschrift und des Geburtstages und -monats der betroffenen Person zu übergeben. 4Ist der Sachverständige eine nichtöffentliche Stelle, finden die Vorschriften der Verordnung (EU) 679/2016 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) und des Bundesdatenschutzgesetzes auch dann Anwendung, wenn die personenbezogenen Daten nicht automatisiert verarbeitet und die Daten nicht in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/81f.html
Hier noch zum Vertiefen sehr informatives Material zur DNA in der Forensik
Aus dem Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München
PROZESSOPTIMIERUNG IN DER FORENSISCHENGUTACHTENERSTELLUNG
Dissertation zum Erwerb des Doktorgrades der Humanbiologie an der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München
https://edoc.ub.uni-muenchen.de/19818/1/Tschoche_Jacqueline.pdf
Der Kindermord an Claudia Ruf
13.12.2019 um 22:30waldkind7 schrieb:mister schrieb am 09.12.2019:Zumal er vorher noch vehrnent behauptet, niemand würde es mitbekommen, wenn jemand nicht zum Test geht.
Nicht bei jedem. Ich weiß das einer angerufen wurde, weil ich daneben stand. Ich sollte angeblich auch angerufen werden, was nicht geschah. Ein System habe ich nicht erkennen können.
Dir scheint offensichtlich nicht klar zu sein, wonach genau gesucht wird, anders kann ich es nicht verstehen
Und nun schreibt er selbst, er habe bei einem Telefonat diesbezüglich daneben gestanden.
Neubsi schrieb:Das denke ich nicht, bei einem konkreten Verdacht würden sie nie in diesem Umfang Speichelproben nehmen (die Kosten für das alles zb Personal, Labor,... sind sicher nicht wenig) sondern von dieser einen Person.Das ging mir auch durch den Kopf. Aber möglicherweise liegt es daran, dass wir ganz vieles nicht wissen - aus gutem Grund - und mit entsprechendem Hintergrundwissen würde es einen Sinn ergeben.
Der Kindermord an Claudia Ruf
13.12.2019 um 22:51Rotkäppchen schrieb:Zumal er vorher noch vehrnent behauptet, niemand würde es mitbekommen, wenn jemand nicht zum Test geht.Wenn schon verdrehen dann aber richtig. Es ist nach wie vor so,dass niemand es mitbekommt wenn jemand verweigert. Das Telefonat bei meinem Nachbarn war zufällig dann, als ich dort war, nur weil er mich aufklärte wer am Ende dran war ( die Kripo) wusste ich es dann auch. Dabei fiel mir ein das sie sich auch bei mir melden wollten. War es jetzt verständlich?
Und nun schreibt er selbst, er habe bei einem Telefonat diesbezüglich daneben gestanden.