Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?
11.02.2015 um 21:44da hat aber einer offensichtlich ein gewaltiges problem, sollte sich der fall als eine
gewöhnliche entführung herausstellen.
gewöhnliche entführung herausstellen.
egaht schrieb:da hat aber einer offensichtlich ein gewaltiges problem, sollte sich der fall als eineNa ja man hat angeblich DNA, kann man aber nicht zuordnen!
gewöhnliche entführung herausstellen.
Senseless999 schrieb:Na ja man hat angeblich DNA, kann man aber nicht zuordnen!Die Suedwest Presse schreibt heute: "Gericht will Männer zur Speichelprobe im Fall Bögerl zwingen"
Darüber hinaus könnten sie, so der Inhalt des Briefes, für den Tattag kein stichhaltiges Alibi vorweisen. Insofern bestehe der Verdacht, dass die angeschriebenen Männer an der Entführung und Ermordung von Maria Bögerl beteiligt gewesen sind, begründet das Amtsgericht Ellwangen, die Aufforderung, eine DNA abzugeben.Der Verdacht beruht aber auf wackeligen Beinen wenn das fehlende Alibi alles ist was die Polizei hat. Das bedeutet auch, dass sie - ausgehend von 100 betroffenen Männern - mindestens 99 völlig Unschuldige zu einer Speichelprobe zwingen wollen, nur weil diese für einen relativ weit zurückliegenden Tag kein Alibi vorweisen können. Ich bin mir nicht sicher, ob hier noch die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
Schwäbische Zeitung vom 13.2.2015 16:38 Uhr
FALL BÖGERLhttp://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Gericht-will-Maenner-zur-Speichelprobe-zwingen-id33016427.html
Gericht will Männer zur Speichelprobe zwingen
Nach zwei Massengentests fehlen den Ermittlern im Fall Bögerl immer noch Dutzende Speichelproben. Nun droht das Gericht mehreren Verweigerern: Zur Not sollen sie zum DNA-Test gezwungen werden.
…Falls es noch andere Indizien als das fehlende Alibi gegen einen der Männer gäbe, dann hätten die Ermittler doch sicher mit diesem begonnen, schon aus Kostengründen. Also dürfte es sich ausnahmslos um das fehlende Alibi handeln was bei ca. 1% der Probanden nicht nachgewiesen werden konnte. Das ist, denke ich statistisch durchaus zu erwarten und macht diese Männer damit in keinster Weise verdächtig.
Nicht die Verweigerung als solche begründet den Verdacht, wohl aber, wenn nach näherem Hinsehen offenbar kein stichhaltiges Alibi für den mehr als vier Jahre zurückliegenden Tattag vorgewiesen werden kann oder wenn andere Indizien für eine mögliche Täterschaft sprechen.
Den Verweigerern wird nun per Verfügung angedroht, dass eine Blutentnahme angeordnet wird, falls sie bei ihrer Verweigerungshaltung bleiben. Wieviele Männer das betrifft, war gestern bei der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft Ellwangen nicht in Erfahrung zu bringen. Dem Vernehmen nach handelt es sich um eine höchstens im unteren zweistelligen Bereich liegende Zahl von Probanden ...
Grundsätzlich, so sein Hinweis, sind Strafzumessungs-Erwägungen Sache des Gerichts, wobei eine Milderung nur in Frage kommt, wenn das von einem Straftäter offenbarte Wissen in einem anderen Verfahren tatsächlich zur Aufklärung einer Tat beigetragen hat. Angeblich zukünftige Aufklärungshilfe könne nicht Gegenstand einer Absprache sein.
Heidenheimer Zeitung vom 13.2.2015 (Archiv-Version vom 15.02.2015)
HerculePoirot schrieb:Dass bei den Verweigerern die DNA mittels Blutprobe gewonnen wird ist wahrscheinlich mal wieder eine Zeitungsente oder ist das tatsächlich so?Das ist tatsächlich so. Siehe §§ 81h, c und e StPO
Dem Betr. wurde nachgelassen, die Blutentnahme durch die Abgabe einer Speichelprobe abzuwenden.Demnach kann auch eine Speichelprobe abgegeben werden, wer dies letztendlich bestimmt ist mir aber nicht klar.
…
Übrigens: Wenn § 81c Abs. 2 StPO im Wortlaut alleine die Entnahme einer Blutprobe erlaubt,[27] die nach § 81e StPO molekulargenetisch untersucht wird, ist es als geringere Maßnahme erlaubt, auch nur eine Speichelprobe zu entnehmen, wie es üblicherweise bei einer Reihenuntersuchung nach § 81h StPO gemacht wird.
Diese erbringen unter den Voraussetzungen des § 81c StPO im Interesse der effektiven Strafrechtspflege ein Sonderopfer. Ihr grundrechtliches Individualinteresse muss zurücktreten. In der Kollision zwischen dem grundrechtlichen Individualinteresse und dem Allgemeininteresse der effektiven Strafrechtspflege liegt der klassische und stete Konflikt des Strafverfahrens.Da hat sich die Polizei aber selbst ins Knie geschossen.
…
Grenzen bilden die Zumutbarkeit und die Verhältnismäßigkeit.
…
Die Maßnahme muss einen Aufklärungserfolg erwarten lassen. Die Maßnahme verlangt ein Sonderopfer von an der Tat unbeteiligten Personen – Unschuldsvermutung. Daher muss es sich bei dem Dritten um eine beweisgeeignete Person handeln, bei der konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihre Inanspruchnahme zu einem Beweiserfolg führen kann.
Tiho schrieb:Die Suedwest Presse schreibt heute: "Gericht will Männer zur Speichelprobe im Fall Bögerl zwingen"Ja klar, aber in welchem Umkreis, man weiss doch noch gar nicht ob die Täter aus dem Umkreis von Heidenheim stammen!
Die Post kam dieser Tage vom Amtsgericht Ellwangen und erreichte Adressaten aus jenem 3300köpfigen Personenkreis, der vor einem Jahr in Neresheim aufgefordert worden war, bei der Aufklärung des Mordfalls Maria Bögerl zu helfen und eine DNA-Probe abzugeben. ...Neresheim hatte 2008 8079 Einwohner, fünf Jahre später waren es noch 7906. Zur fraglichen Zeit im Mai 2010 dürften es also ca. 8000 Einwohner gewesen sein, ungefähr die Hälfte davon männlichen Geschlechts und wenn man die Knaben und Greise noch abzieht kommt man vermutlich auf die besagten 3300 Probanden.
Heidenheimer Zeitung vom 13.2.2015 (Archiv-Version vom 15.02.2015)
HerculePoirot schrieb:Es dürften also wohl nur drei Merkmale für die Reihenuntersuchung herangezogen worden sein, männlich, in einer Altersklasse in der ein Mann ein derartiges Verbrechen begehen kann und eingetragen im Einwohnermeldeamt zu Neresheim.Ja aber wirklich auf die Täter schliessen lässt sich da nichts!
Das dritte Merkmal könnte mit dem Auffindeort des A-Klasse Mercedes zusammenhängen.
HerculePoirot schrieb:zumindest solange genügend Geld dafür vorhanden istJA genau!