@JosefK1914-2 JosefK1914-2 schrieb:Danke für diese Info. Ich habe das Urteil/Beschluss aus Zeitgründen noch nicht ausführlich lesen können.
Letztlich ist das ein Wink mit dem Zaunfall und nimmt die künftige EGMR-Entscheidung schon etwas vorweg, sollte es doch noch zu einem neuen Verfahren beim EGMR kommen, wenn das oberste Gericht Italiens doch so entscheiden sollte, wie es in der Begründung damals angekündigt hatte.
Ich hatte auf so etwas in der Art schon etwas gehofft, denn der 5. Senat hatte ja quasi schon angekündigt, mit welcher Begründung es vorgehen wird, wenn das ursprüngliche Urteil als menschenrechtsverletztend vom EGMR angesehen wird. Das konnte der EGMR ja nicht einfach auf sich beruhen lassen.
Da muss man gespannt sein, ob hier Italien den Weg gehen will, wo es offenbar auf lange Sicht doch nur verlieren kann und dann immer wieder in die Schlagzeilen geraten wird.
Ich warte noch auf eine brauchbare Übersetzung der ein wenig ausführlicheren Urteilsbegründung die leider nur auf französisch vorliegt. Es scheint sich aber auch hier der eine oder andere Fehler eingeschlichen zu haben.
Was den 5. Senat und die Calunnia angeht habe ich hier nochmal die relevante Stelle rausgesucht:
2.2.
Further, without merit is the request by the defence of Amanda Knox to postpone the present proceedings pending a decision by the European Court of Justice [sic; correctly, Court of Human Rights], where – due to the definitive status of the conviction for the offenceof false accusation ["calunnia"], at that time addressed via partial judgment – a complaint has been filed of wrongful and coercive treatment to which investigators allegedly subjected the person under investigation, the appellant, to the point of damaging her will and of harming her moral freedom, in violation of Article 188 of the Italian Code of criminal procedure.
In fact, an eventual pronouncement by the European Court in favour of the same Knox, in the sense of a hoped-for recognition of her unorthodox treatment by the investigators, would not be able, in any way, to undermine the internal [Italian Court] judgment, nor open the prospect for a revision of the verdict and sentence, considering that the libelous accusations which the aforementioned defendant made against Lumumba owing to the impact of the alleged coercive acts were also confirmed by her before a public prosecutor, during questioning, therefore, in a context free of institutionally anomalous psychological pressures; and were also confirmed in a memorandum ["memoriale"] bearing her signature, at a moment when the said accuser was alone with herself and her conscience, in conditions of objective tranquillity, free from external conditioning; and were even repeated, some time later, during the validation of Lumumba's arrest, before the GIP [judge of preliminary investigation] who initiated the proceedings.
Unabhängig davon von wo der juristische Wind in Italien gerade weht, bei einem Revisionsantrag dürfte es vor allem auch darauf ankommen, die widersprüchlichen Entscheidungen der
italienischen Gerichte von der ersten Enscheidung des Kassationhofs über die Verwendbarkeit von Knoxs Aussagen (Aussage von 1:45 = nicht verwendbar, Aussage von 5:45 nur verwendbar gegen andere usw.) bis hin zu der oben zitierten Entscheidung des 5. Senats bis ins kleinste Detail auseinanderzupflücken und nicht nur darauf zu vertrauen, dass das EGMR Urteil schon reichen wird.
Das könnte für die Feststellungen des 5. Senats in etwa so aussehen:
confirmed by her before a public prosecutor, during questioning, therefore, in a context free of institutionally anomalous psychological pressures;
der zweite Halbsatz ist natürlich Unsinn aber auch nicht von Bedeutung, da schon die erste Kassationsentscheidung diese Aussage von 5:45 für nicht verwertbar erklärt hat (Es gibt da eine Passage bei Chieffi oder Nencini die besagt, dass "selbst wenn der Inhalt einer Aussage nicht verwertbar ist, die alleinige Existenz dieser Aussage schon gegen die Angeklagte verwendet werden kann", aber das muss ich mir nochmal ansehen).
and were also confirmed in a memorandum ["memoriale"] bearing her signature, at a moment when the said accuser was alone with herself and her conscience, in conditions of objective tranquillity, free from external conditioning;
auch hier ist der zweite Halbsatz wieder kompletter Blödsinn, worauf im Revisionsantrag natürlich eingegangen werden sollte. Die Hauptsache ist aber, dass der EGMR dieses Memoriale als Widerruf gewertet hat. Hier müsste im Revisionsantrag unter anderem auf die Tatsache hingewiesen werden, dass Richter Massei aus dessen Urteilsbegründung alle weiteren Richter zitieren, diesem Memoriale das Wort "accusatorie" hinzugefügt hat...
and were even repeated, some time later, during the validation of Lumumba's arrest, before the GIP [judge of preliminary investigation] who initiated the proceedings.
und dieser Teil ist komplett erstunken und erlogen, wie diese
http://www.amandaknoxcase.com/2007-11-08-testimony-cm-cautionary-arrest-knox-cut/ von der Anhörung vor Richterin Matteini ohne Zweifel beweist (der relevante Teil beginnt bei etwa 6:00 Minuten).
Es dürfte also einiges an Arbeit auf Knoxs Anwälte zukommen um diesen Revisionsantrag "wasserdicht" zu bekommen. Wir werden sehen...