@Quiron @JosefK1914-2 @Siegfrieden @euroneighbour Amanda Knox hat hat auf
ihrer eigenen Seite (Archiv-Version vom 27.01.2019) zu dem Urteil Stellung genommen (nur zur Info).
Die Anti-Knox Fraktion wird sich wohl darauf konzentrieren den Punkt
"The Court found that it did not have any evidence to show that Ms Knox had been subjected to the inhuman or degrading treatment of which she had complained.",
also im Grunde genommen "bei Mangel an Beweisen im Zweifel für den Beschuldigten" in ein "Das Gericht hat entschieden, dass Knox nicht misshandelt wurde (oder Ähnliches) umzudeuten, wie es von
https://twitter.com/andreavogt/status/1088407914241507328 und
Barbie Nadeau für Daily Beast bereits vorgemacht wurde. Warum nur bin ich nicht überrascht? (
Die Sun legt Kercher Anwalt ein ähnlich klingendes Zitat "Yet again it has been confirmed there was no physical abuse of Amanda Knox." in den Mund, aber wir wissen ja alle, was von der britischen Yellow Press zu halten ist, oder?) Bleibt abzuwarten, ob auch Lumumba noich seinen Senf dazugeben wird...
Wenn man der
AP denn glauben darf, sieht es zumindest danach aus als würde Knox Anwalt Dalla Vedova einen Revisionsantrag stellen wollen. Interessanterweise liegt sein Fokus nicht auf einer Entschädigung, ihm geht es "ums Prinzip"...
"“It is impossible to compensate Amanda for four years in prison for a mistake. There will be no amount. We are not looking for compensation of damages. We are doing this on principal,” he said."
Wie dem auch sei, bei einem Revisionsantrag wird es wohl darauf ankommen, ob das italienische Gericht den Festellungen des EGMR folgt. Nämlich:
- dass der EGMR Amanda Knoxs sog. "Memoriales" als Widerrufungen der "Aussagen von 1:45 und 4:45" gewertet hat (im Gegensatz zu den italienischen Gerichten, die diese als Bestätigungen der Falschbezichtigung Lumumbas werteten),
- dass der EGMR diese "Memoriales" außerdem - zusammen mit ihrer Aussage vor Gericht - als "Beschwerde" gegen ihre Behandlung durch die Ermittler gewertet hat, einer "Beschwerde" der die Ermittler hätten nachgehen müssen (anstatt gleich eine weiter Anklage wegen Falschbezichtigung zu erheben)
- dass der EGMR feststellt, dass (vorsichtig formuliert) "Italien" nicht nachweisen kann, dass der Knox verweigerte Zugang/Kontakt zu einem Anwalt in den ersten Tagen der Haft, ihre Aussichten auf ein "faires" Verfahren nicht beeinflusst hat...
- die Rüge des EGMR bezüglich des Vehaltens der Übersetzerin...
Ich mache mir da nur wenig Hoffnung, aber wer weiß...