@PrivateEye 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die letzten Eintragungen vorgenommen wurden.
Nach 10 Jahren kann man auch nichts mehr gegen Steuerhinterziehung tun. Und die Ämter bewahren (meines Wissens) keine Unterlagen auf.
Der Unternehmer muss seiner Aufbewahrungspflicht nachkommen und das Finanzamt prüft diese Unterlagen. Eine Privatperson schickt dem FA die Einkommensteuererklärung mit den Originalbelegen und die Originale bekommt er wieder zurück.
Mal ins Blaue gesprochen (ohne es wirklich zu wissen): Wenn ein Bescheid unter "Vorbehalt der Nachprüfung" erlassen wurde, gibt es garantiert Aufzeichnungen darüber und Kopien der Belege. Allerdings kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass man in irgendeiner Form die Möglichkeit hat, diverse Belege jahrelang aufzubewahren. Außerdem sind Reisebelege Privatausgaben (in dem Fall) und haben das FA nicht zu interessieren. Wenn überhaupt dann werden solche Dinge über die Reisebüros, Airlines und Hotels aufbewahrt.
Ob es in Mexico etc. auch Aufbewahrungspflichten gibt, weiß ich überhaupt nicht.