Der schwarze Mann/Soko Dennis
16.04.2011 um 23:06Ein Auslieferungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Demnach gehörte der Täter wäre er innerhalb z.B. der EU außerhalb von Deutschland gefasst worden ebenfalls auch seiner Staatsangehörigkeit nach, nach Deutschland ausgeliefert. Da er nun selbst in Deutschland gefasst wurde kann es keine Auslieferung für andere Straftaten in andere Länder meines Wissens geben.
Würde der Täter in Mexiko gefasst worden sein und oder dort Straffällig geworden gäbe es wiederum kein Auslieferungsantrag, da Mexiko mit keinen weiteren Staat ein Auslieferungsabkommen unterzeichnet hat. (Daher fliehen so viele gerne auch über die Grenze nach Mexiko)
Würde der Täter in Mexiko gefasst worden sein und oder dort Straffällig geworden gäbe es wiederum kein Auslieferungsantrag, da Mexiko mit keinen weiteren Staat ein Auslieferungsabkommen unterzeichnet hat. (Daher fliehen so viele gerne auch über die Grenze nach Mexiko)