19pathfinder76 schrieb:Er soll 2005 zwei sechs- und achtjährige Jungen in seiner Wohnung auf nackter Haut am Bauch gestreichelt haben. Weil es sich um ein Vergehen „an der Grenze zur Straflosigkeit“ gehandelt habe, sei der Fall jedoch vom Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen eine Geldauflage von 1800 Euro eingestellt worden.
Wenn das so stimmen sollte: solche Richter kann man m.E. nicht einmal für die Aburteilung von Verkehrsdelikten gebrauchen.
@all:
Habs heute mittag kaum glauben können, als ich mal auf Spiegel-online war. Hab den Text zweimal lesen müssen. Hab ehrlichgesagt nicht mehr an einen Fahndungserfolg geglaubt.
Freue mich natürlich mit der Polizei. Bißchen seltsam ist schon, daß viele Hinweise anscheinend schon seit Jahren vorlagen. Da kann man ja anscheinend froh sein, daß er in der letzten Zeit den Ball flach gehalten hat.
@KonnatNa, Schwamm drüber :-) . War ja meistens konstruktiv gestritten ;-). Allerdings hätte ich in dem Punkt mit dem "Mißbrauchsurlaub in Dänemark" lieber nicht recht gehabt. Das dürfte das schlimmste sein, was passieren kann. Und das schlimmste, was Eltern nach all den Jahren noch einmal verarbeiten müssen. Hoffen wir, daß soetwas nicht noch für Jonathan rauskommt. Große Hoffnung hab ich allerdings diesbezüglich nicht.
Spekulatius.