@hallo-ho Warum ich ein rein sexuelles Motiv hier ausschließe, hat damit zu tun, dass es allgemeine Erfahrung in der Polizeiarbeit ist, dass sexuell motivierte Straftäter (Vergewaltigungen etc.) ein affektives Verhalten an den Tag legen, bei denen es ihnen um ihre kurze Befriedigung und meinetwegen auch kurz um Machtausübung geht, bei dem dieser Lustgewinn aber nach wenigen Minuten in der Regel nachlässt. Diese Taten sind sehr situativ geprägt. Das führt entweder dann zur Tötung des Opfers (sogenannte Verdeckungstat) oder der Täter lässt das Opfer irgendwo liegen und flieht unerkannt. Im Fall von Frauke spricht einfach alles gegen einen solchen Täter, was natürlich nicht heißt, dass das hundertprozentig auszuschließen ist.
Die Beobachtung, dass Frauke bis zum Tod die Kleidung trug, die sie auch am Tag ihres Verschwindens trug, lässt doch mehrerlei logische Schlüsse zu:
a) Sie trug diese Kleidung auch bei all diesen Irrfahrten durch Paderborn und hätte spätestens auch durch die Kleidung nach Veröffentlichung der Vermisstenanzeig eindeutig von Passanten wiedererkannt werden können. Dem Täter war es aber egal.
b) Sie hatte keinen freien Willen, was das angeht, denn ich behaupte einmal keck, keine Frau erträgt sich mehr als eine Woche lang in den gleichen Klamotten.
Und jetzt kommt es:
c) Ich behaupte ebenso, dass kein Mann eine Frau, die eine Woche lang die gleichen Klamotten trägt, sexuell wirklich noch anziehend findet. Kommt mir jetzt nicht mit irgendwelchen Fetischtheorien oder der Mettgeschichte bei Domian an. Das ist einfach der Regelfall.
d) Ich denke, dass der Täter ganz einfach keine Frauenkleidung im Unterschlupf hatte oder sie wegen Angst vor Spuren sich nicht umziehen ließ.
@allEine Generalverdächtigung der Einwohner Nieheims in Abfrage nach dem Zeitpunkt ihres "Alibis" ist absolut nicht erlaubt. Die Polizei hat hier keinen rechtlichen Spielraum, Gott sei Dank! Das sind juristsich ganz wichtige Erfahrungen aus der Geschichte mit den Hexenverfolgungen.