Mord an Frauke Liebs
20.07.2013 um 10:08@zweiter
Du schreibst, dann müsse man damit rechnen, dass jemand stirbt und nehme es daher mit Absicht in Kauf. Hier werden verschiedene Rechtsbegriffe durcheinander geworfen. Etwas billigend in Kauf nehmen und absichtlich handeln sind zwei völlig unterschiedliche Vorsatzformen; das eine die schwächste (Eventualvorsatz), das andere die stärkste (direkter Vorsatz 1. Grades).
zweiter schrieb:aber wenn man jemanden mit betäubungsmittel vollstopft, oder quältFür fahrlässige Tötung gibt es einen eigen Tatbestand (§ 222 StGB). Für Tötung mit Absicht (bzw. überhaut mit Vorsatz) gibt es die Tatbestände Totschlag (§ 212 StGB) und dessen Qualifikation, den Mord (§ 211 StGB). Bitte nicht meinen, absichtliche Tötung wäre automatisch Mord. Dazu am besten Mal den Gesetzestext lesen, insbesondere die Mordmerkmale in § 211 II StGB.
dann muss man damit rechnen das er stirbt
also nimmt man es mit absicht in kauf
wäre für mich auch eine tötung mit absicht
Du schreibst, dann müsse man damit rechnen, dass jemand stirbt und nehme es daher mit Absicht in Kauf. Hier werden verschiedene Rechtsbegriffe durcheinander geworfen. Etwas billigend in Kauf nehmen und absichtlich handeln sind zwei völlig unterschiedliche Vorsatzformen; das eine die schwächste (Eventualvorsatz), das andere die stärkste (direkter Vorsatz 1. Grades).