@cherrylips Keine Ahnung, da weiß ich leider überhaupt nicht Bescheid.
Aber die zuständigen Ermittler haben ja eine geiwsse Erfahrung und wissen daher vermutlich auch verschidene Angaben zu Alibis entsprechend einzuordnen.
Beispiel (vollkommen willkürlich und wahrscheinlich nicht zu gut):
Person A gibt an, zur tatrelevanten Zeit zuhause gewesen zu sein, gemeinsam mit der schlafenden Ehefrau --> vages Alibi!
Person B gibt an, zur tatrelevanten Zeit arbeiten gewesen zu sein - es existieren zahlreiche Belege dafür (Aussagen von Kollegen, Stechuhrbelege, Aufnahmen aus Überwachungskameras, Protokolle bedienter Maschinen usw.) --> hieb- und stichfestes Alibi.
So stelle ich es mir in etwa - prototypisch! - vor.
:)Was denkst Du?