Irgendetwas ungeplantes ist geschehen. War es vielleicht ein Unfall mit tödlichem Ausgang?
Dann müßte man alle vorangegangen Theorien verwerfen....
Weshalb dann alle Theorien verwerfen?? Das ergibt doch durchaus Sinn.
Wenn der Täter Frauke hätte ermorden wollen, warum hat er es nicht gleich getan??
Nein, er behält Frauke eine Woche bei sich, weil er etwas ganz anderes will.
Er wollte Frauke nicht töten! Das war nicht geplant! Er hatte etwas anders beabsichtigt.
Wäre auch möglich, dass Frauke sterben musste, weil sie flüchten wollte oder (der Täter befürchtete, das eine Flucht unmittelbar bevorsteht).
Der Täter hindert Frauke mit Gewalt daran, will Frauke aber nicht töten, sondern nur die Flucht verhindern. Seine Gewaltanwendung bringt schließlich den finalen Tötungsakt hervor - es kommt dabei zum Kontrollverlust.
Aber weshalb Kontrollverlust? Weil der Täter schon vorher einen Kontrollverlust hat, nämlich den über sein Opfer. Er hat keine Kontrolle mehr über Frauke, sie entgleitet ihm langsam.
Wenn jemand flüchten will, um Hilfe sucht oder droht alles auffliegen zu lassen, kommt das einem Kontrollverlust gleich.
Der Mord war nicht eingeplant, er war Resultat einer entgleisten Entführung.
Es ist auch denkbar, dass seine Gewaltanwendung beim Opfer Verletzungen verursachte, die zunächst nicht tödlich waren. Frauke war vielleicht nur verletzt.
Damit war sein Vorhaben Frauke gehen lassen, zu riskant. Vielleicht wollte er sich wirklich gehen lassen.
Was wäre eigentlich passiert, wenn Frauke nach der Woche heimgekehrt wäre?
Was hätte sie der Polizei gegenüber aussagen können?
„Ich wurde gegen meinen Willen festgehalten“!
Polizei fragt dann nach körperlichen Misshandlungen oder Vergewaltigung: Nein, keine Übergriffe, also keine Spuren.
Polizei fragt nach Drogen: Nein keine Drogen oder andere Mittel, also keine Spuren. Nur Aussage gegen Aussage.
Wäre doch denkbar, dass der Täter genau das beabsichtigte: Ich lass Frauke jetzt gehen, dann werde ich vermutlich zwar angezeigt, aber komme mit einem blauen Auge davon.
Ich habe ihr schließlich keine körperliche Gewalt angetan. Auf Freiheitsentzug steht eine mildere Strafe, als für körperliche Gewalt.
Vielleicht ist der Mord dann so zu bewerten: Nicht die Entführung sollte verdeckt werden, sondern die Verletzungen, die beim Fluchtversuch oder vom Täter vermuteten Fluchtversuch zugefügt wurden.
Denn Verletzungen waren ein untrüglicher Beweis und hätten das Strafmaß erheblich erhöht.