@Ocelot es soll ja auch eine angebliche sichtung dieser natur gegeben haben. fraglich ist ob frauke daran beteiligt war.
bei all eurer freiwilligkeit vergesst ihr bitte nicht eines:
frauke fuhr anfangs freiwillig mit - gut möglich, auch dass sie die nacht freiwillig woanders verbrachte, möglich auch am mittwoch morgen
aber:
frauke hat ihren job und ihre ausbildung aufs spiel gesetzt. habt ihr euch da mal drüber gedanken gemacht. in krankenhäusern zählt zuverlässigkeit um so mehr.
auch abmahnungen machen sich nicht so gut in der akte.
ich glaube wenn am mittwoch eine freiwilligkeit bestand, hätte sie ihrem arbeitgeber bescheid gegeben. krankmelden muß man sich am ersten tag. die krankschreibung kann man später nachreichen. vergesst das mal nicht.