Guten Morgen allseits,
Malinka schrieb:Richtig.
Das habe ich ja auch nicht behauptet.
Was ich behauptet habe ist, dass ich der Aussage von pius2 mehr
Glauben schenke, als deiner Aussage über Zahlen von versendeten Stillen SMS.
Wenn du davon ausgehen willst, dass es diese SMS gab, dann tue es.
Du gehst anhand der Zahlen von der Vermutung aus, dass es
diese SMS gab.
Ich gehe anhand der Aussage eines Users (der anscheinend mit jemanden
gesprochen hat der mit diesem Fall zu tun hatte ) von der Vermutung aus, dass es
diese SMS nicht gab und das man vor Dienstag auf keinen Fall nochmals
geortet hat.
@Malinka1. Ich habe nicht nur die Zahlen als Argument vorgelegt, sondern auch andere Argumente.
2. Der User, dem du mehr Glauben schenkst, heißt pius2, ist fromm und deswegen glaubwürdig, weil er mit jemanden gesprochen hat der mit diesem Fall zu tun hatte, und dieser geht von der Vermutung aus, dass es diese SMS nicht gab und man vor Dienstag auf keinen Fall nochmals geortet hat. ???
Ich glaube einem fremden Menschen (bin ich auch für dich:)), der mit jemanden gesprochen hat, der mit dem Fall zu tun hat, und der vermutet,..hmmmm,..ich würde sagen, das ist eine argumentative Glanzleistung, die mich jetzt überzeugt. 3. Niemand anders außer dir behauptet übrigens hier im Forum, dass es am Sonntag eine richterliche Verfügung wegen der Ortung gegeben haben solle. (Ich schätze mal, das hast du aus dem UM-Beitrag, denn den können die wenigstens auf die Schnelle überprüfen und RTL 2 ist wie pus2 für dich offenbar ohnehin die serioseste Quelle.
Diese richterliche Verfügung, von der du sprichst und deren Quelle ich nicht kenne, ist aber dann das Ergebnis einer zuvor schon eingeleiteten Ortungsaktion am Mittwochnachmittag nach Fraukes Verschwinden gewesen, denn bei Gefahr im Verzug (GiV) heißt es: Im Falle der GiV können bestimmte Maßnahmen ohne den grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Teilweise wird auch für die Durchführung einer Maßnahme die Eigenschaft als Ermittlungsperson gefordert. GiV ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. Somit sind z. B. Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung durch den o. g. Personenkreis auch ohne richterlichen Beschluss möglich. Regelungen zur GiV sind in der Strafprozessordnung (StPO) normiert.
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, diese staatsanwaltliche Anordnung könne sich dann Donnerstagabend mit dem ersten wirklichen Lebenszeichen Fraukes erledigt haben.
Und deine Vorstellung, die Polizei hätte bei Ortung ja dann sofort eine Streife schicken können, geht gar nicht. Wenn ich von einer Datenschnittstelle sprach, die bei der Polizei eingerichtet war, dann wird da Donnerstagabend wohl kein Beamter während des Telefonats ins System geguckt haben. Warum auch, denn wie sollte man wissen, dass der Täter Frauke anrufen lässt.