@pfiffi Malinka schrieb:Wenn es anderes ist und ich es falsch verstanden habe rufe doch bitte selbst beim Support an und
Frage nach.
Ich verstehe deine Einwände.
Trotzdem hat sich diese Person sehr ausführlich dazu geäußert und keinen Grund gehabt
meine Fragen " falsch" zu beantworten.
Ich habe meine Situation ausführlich erklären können und
auch die Ansicht im Bezug auf die rechtliche Lage der Polizei erfragt.
Ich habe meine Anfrage gestellt und das waren die Antworten.
Ich freue mich über jeden der anruft und was anderes klar stellt
:)Noch mal die Antwort von der Seite " Vorratsdatenspeicherung.de"
" ....
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Hash: SHA1
vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Interesse an unserer Arbeit
zum Erhalt der Freiheitsrechte.
Generell durften auch damals die Anbieter die Daten speichern, die für
Abrechnungszwecke sowie für die Aufklärung bzw. Verhinderung von
Missbrauch und Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen erforderlich waren.
Das haben, so wie heute, die Anbieter unseres Wissens nach auch damals
schon sehr unterschiedlich ausgelegt . Zwischen 'gar keine Speicherung'
bis hin zu 6 Monaten war und ist da zu rechnen.
Insofern lassen sich für einen konkreten Fall so keine Angaben machen.
Eine entsprechende Anfrage beim Dienstanbieter erscheint mir die
einzige Möglichkeit.
So viel kann man aber sagen: falls es Daten gab, dann hätte die
Polizei auf diese auch zugreifen dürfen. Wohl jeder Richter hätte
einem entsprechenden Antrag stattgegeben...."
P. S . : Mir geht es bei der Sache ja auch darum weiter zu kommen hier mit unseren
ÜBerlegungen. Ich will nur verstehen was die Polizei damals HÄTTE wissen können und
somit überprüfen können, und was nicht.
:)