Mordfall Rimbach in Lüttgenrode/Harz
03.07.2021 um 19:20Hathora schrieb:Baumbach hatte eine Stieftochter im gleichen Alter von Heike. Geboren 1975. Dann kam er 1976 aus der DDR und heiratete die Frau. Dann bekamen die Baumbachs noch eine Tochter und einen Sohn. In welcher Reihenfolge weiss ich nicht. Stieftochter heisst Anja und Tochter heisst Aina.Ah okay.Danke.Dann war Baumbachs Stieftochter schon verheiratet und der Schwiegersohn hat mit in Baumbachs Firma gearbeitet.Baumbach hat den Schwiegersohn doch unter anderem wenn ich mich recht erinnere zweimal erwähnt.Einmal an dem Tag als Heike gefunden wurde also da wo Frau Rimbach bei Baumbachs zu Hause war und das zweite mal wenn ich mich nicht irre als Alfred gefunden wurde.
Hathora schrieb:Ich weiss tatsächlich nicht, was eine Obduktion bei Alfred für einen Sinn gehabt hätte. Andererseits ist es aber doch üblich, dass bei Suizid eine Obduktion vorgenommen wird, oder täusche ich mich da? Eine Bekannte hat sich vor kurzem erhängt und wir rätselten natürlich, weshalb sie ihrem Leben ein Ende setzte. Bei der Beerdigung hiess es dann, die Obduktion habe ergeben, dass sie keine Krankheit hatte. Der Ehemann sagte uns, er wurde nicht gefragt, ob der Leichnam obduziert werden dürfe. Das würde bei jedem Suizid automatisch veranlasst.Wenn Alfred sich nicht freiwillig erhängt hat und er mehr oder weniger dazu gezwungen wurde dann bringt eine Obduktion rein gar nichts.Ich dacht es wäre beim Suizid normal das man das macht.Das war wohl 1995 in Sachsen nicht der Fall.Ich stell da nochmal n Link rein.Aber wenn der Selbstmord jetzt gar keiner war dann stellen sich mir folgende Fragen Wer könnte ein Interesse daran gehabt haben Alfred aus dem Weg zu räumen ?Was ist mit dem Seil passiert.Hat die Polizei das mitgenommen obwohl ja gar nicht ermittelt wurde?Wo wurde der Brief gefunden und wissen wir was drin stand?Die Gläser wurden da glaube ich nur demonstrativ hingestellt um den Anschein zu erwecken das Alfred noch Besuch hatte.Und vorallem warum stellen sich die Rimbachs und Baumbachs so übertrieben in die Öffentlichkeit und äußerten es war mord es war Mord und bei Heike waren sie scheinbar so blind und haben nicht gemerkt das da was nicht stimmt.Ich denke Rimbachs und Baumbachs wissen über die Hintergründe von Alfreds und Heikes Tod mehr als sie sagen. https://www.aerzteblatt.de/archiv/32775/Obduktionen-Unsichere-und-uneinheitliche-Rechtslage 2. Das „Sächsische Bestattungsgesetz“ vom 8. Juli 1994 (GVBl. S. 1321) lässt eine Obduktion zu nach Anordnung durch einen Richter oder Staatsanwalt, gemäß Bundesseuchengesetz (jetzt Infektionsschutzgesetz), zur Durchsetzung berechtiger Interessen der Hinterbliebenen, insbesondere zur Feststellung versicherungsrechtlicher Ansprüche, zur Klärung des Verdachts auf einen letalen Behandlungsfehler, auf Wunsch der Angehörigen oder wenn ein beachtliches Interesse an der Überprüfung der Diagnose vorliegt oder ein gewichtiges medizinisches Forschungsinteresse besteht.