Nochmals zum Tatverdacht gegen die Familie Gabriel und was diesbezüglich den historischen Akten zu entnehmen ist.
Zum Kreise der Tatverdächtigen hat auch die Familie Gabriel gehört. Zum Ergebnis der Untersuchungen erwähnt StA Pielmaier in seinem Bericht vom 6.11.1926 auf S. 12 folgendes:
„Für die Annahme der Täterschaft der Familie Karl Gabriel von Laab (Anm. Laag) fehlt auch der leiseste Verdachtsgrund.“
Im Jahre 1930 gingen die Verdächtigungen weiter.
Es ist nicht zutreffend, dass KOI Riedmayr den Verdächtigungen nicht nachgegangen ist und sich mit den Erbschaftsstreitigkeiten nicht befasst hat. Das Gegenteil ist der Fall.
KOI Riedmayr hat unter dem 24.12.1930 folgenden Aktenvermerk angefertigt:
„Gelegentlich anderweitiger Erhebungen in der fragl. Gegend wurde nun in Erfahrung gebracht, dass der Schwiegervater der mitermordeten Frau Gabriel, der Landwirt Gabriel von Gröbern seinerzeit das Anwesen in Hinterkaifeck geerbt hat. Gabriel soll zuerst auf das Erbe verzichtet haben, dann aber in einem länger dauernden Erbschaftsstreit seine Ansprüche geltend gemacht haben., Der Gend.Kommissär Goldhofer von Hohenwart gab gelegentlich einer Unterhaltung über die Mordsache der Meinung Ausdruck, dass er seit vielen Jahren den Gedanken nicht losgebracht habe, dass möglicherweise der alte Gabriel und seine Söhne als Täter in Frage kommen.“
Riedmayr sind somit, als er in der Hinterkaifecker Gegend war, Gerüchte zu Ohren gekommen, dass Karl Gabriel das Anwesen geerbt habe, die er nachgeprüft hat.
Er hat unter dem 24.12.1930 beispielsweise den OStA Kestel beim Landgericht Augsburg gebeten, die Nachlassakten beizuziehen. Dem Begehren ist dieser nachgekommen. Riedmayr hat in diese Akten Einsicht genommen und sie dann am 7.2.1931 an die Staatsanwaltschaft zurückgesandt.
In einem Aktenvermerk stellt er den Akteninhalt kurz wie folgt zusammen:
„Aus den Akten geht lediglich hervor, dass sich ursprünglich 11 Verwandte der Viktoria Gabriel gemeldet haben, dass aber am 14.6.22 der Gütler Karl Gabriel in Laag seine Ansprüche als Alleinerbe geltend machte.
Die Ersteren gründeten ihr Erbrecht darauf, dass die Tochter der Viktoria Gabriel, namens Zäzilie Gabriel, mit ihrer Mutter in gemeinsamer Gefahr im Sinne des § 20 BGB untergegangen ist, weshalb die Tochter für die Erbfolge auszuscheiden habe. Karl Gabriel machte geltend, dass die Tochter nachweisbar nach der Mutter gestorben sei und er sohin als Erbe seines Enkelkindes in Betracht komme. Der Rechtsstreit wurde am 15.3.23 durch außergerichtliche Erledigung (Vergleich) beendet.
Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Karl Gabriel ergaben sich nicht.“
Aus dieser Nachlassstreitigkeit kann man mE keinen Verdacht gegen Karl Gabriel begründen. Gabriel ist davon ausgegangen, dass sein Enkelkind die anderen überlebt hat. Aus diesem Grunde hat er ein Erbrecht geltend gemacht, was sein gutes Recht ist.
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Einer überlebenden Cäzilia hätte bei Hofübergabe an einen ihrer Onkel kein Erbteil ihres verstorbenen Vaters zugestanden, weil dieser nämlich schon anlässlich seiner Heirat mit Viktoria Gabriel ausgezahlt worden ist. Damals hat er bekanntlich 3.000 M mit in die Ehe gebracht. Das war sein Anteil, so wie Cäzilia Starringer bei Hofübergabe an Viktoria auch keinen Anteil mehr erhalten hat, weil sie anlässlich ihrer Eheschließung ausbezahlt worden ist. Ebenso war es bei den verheirateten Geschwistern von Josef Asam bei Hofübergabe im Jahre 1877 .
Daraus kann man kein Tatmotiv konstruieren. So in dem Sinne, dass die Kleine weg musste, weil an sie noch der Erbteil ihres Vaters hätte ausgezahlt werden müssen.
@LahkaiDeine Theorie in allen Ehren.
Aber Du solltest Dich fragen, ob Du so Begriffe wie „Hurenhaus“ und ähnliches verwenden solltest, wie beispielsweise:
„Das Hurenhaus“ wird immer reicher. Die Tochter „hurt“ mit dem eigenen Vater , mit LS und wohl auch noch mit anderen schamlos.
„Mit ihrem Geld und anderen „zarten Dienstleistungen“ sich sogar den Pfaffen und den 1.Platz im Kirchenchor sichern“.
Wir haben nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass HK ein Hurenhaus war und dass Viktoria eine schamlose Hure war.
Heute vor 89 Jahren sind sechs Menschen bestialisch ermordet worden und man sollte ihr Andenken nicht in den Schmutz ziehen.