Mordfall Hinterkaifeck
11.05.2007 um 13:38@keller
Zur Frage der rechtlichen Vertretung des unehelichen Kindes rufe S.104
auf. Hexenholz hat dort einen Link:http://www.horstdeinert.de/arbeit/htm#RTFToC26
gegeben, der zu einem Artikel über das Kindschaftsrecht u.a. auch für das Jahr1922
führt. Dort kann man entnehmen, dass zur damaligen Zeit ( wegen der Stellung derFrau)
eine Mutter ihr uneheliches Kind rechtlich nicht vertreten kann.Das
Vormundschaftsgericht hat vielmehr einen Vormund zu bestellen. Irgendwo im Forum,in
einem Beitrag von mima habe ich gelesen, dass der alte Gruber zum Vormund desJosef
bestellt worden war. Also kann Klagen wegen Unterhalt nur der alte Grubereinreichen.
In dem Artikel wird aber auch darauf hingewiesen, dass im Juni1922 ein Gesetz
verabschiedet wurde, das dieses abändert. Es sollte für unehelicheKinder dann ein
Amtsvormund bestellt werden.( Die Mutter war natürlich als rechtlicheVertretung nicht im
Gespräch) Das Gesetz sollte 1924 in Kraft treten.
Hintergrunddes Gesetzes war, dass
man sich für uneheliche Kinder nicht auf eine evtl.umständliche Suche nach einem Vormund
begeben wollte.
Vielleicht haben sich dieHinterkaifecker ja angesichts dieser Lage
dazu entschlossen einen Heiratskandidaten zusuchen, der das Kind adoptiert, damit
der
Staat nicht irgendwie in die Erziehungeingreifen kann, sondern damit alles in der Hand
der Familie bleibt.
Zur Frage der rechtlichen Vertretung des unehelichen Kindes rufe S.104
auf. Hexenholz hat dort einen Link:
gegeben, der zu einem Artikel über das Kindschaftsrecht u.a. auch für das Jahr1922
führt. Dort kann man entnehmen, dass zur damaligen Zeit ( wegen der Stellung derFrau)
eine Mutter ihr uneheliches Kind rechtlich nicht vertreten kann.Das
Vormundschaftsgericht hat vielmehr einen Vormund zu bestellen. Irgendwo im Forum,in
einem Beitrag von mima habe ich gelesen, dass der alte Gruber zum Vormund desJosef
bestellt worden war. Also kann Klagen wegen Unterhalt nur der alte Grubereinreichen.
In dem Artikel wird aber auch darauf hingewiesen, dass im Juni1922 ein Gesetz
verabschiedet wurde, das dieses abändert. Es sollte für unehelicheKinder dann ein
Amtsvormund bestellt werden.( Die Mutter war natürlich als rechtlicheVertretung nicht im
Gespräch) Das Gesetz sollte 1924 in Kraft treten.
Hintergrunddes Gesetzes war, dass
man sich für uneheliche Kinder nicht auf eine evtl.umständliche Suche nach einem Vormund
begeben wollte.
Vielleicht haben sich dieHinterkaifecker ja angesichts dieser Lage
dazu entschlossen einen Heiratskandidaten zusuchen, der das Kind adoptiert, damit
der
Staat nicht irgendwie in die Erziehungeingreifen kann, sondern damit alles in der Hand
der Familie bleibt.