ExilHarzer schrieb:Die hat man früher Ugs. "Nummernschlüssel" genannt. Konnte man nur beim Hersteller bzw. zertifizierten Fachhändlern nachbestellen wenn man "Berechtigt" war.
Die Rohlinge hat man auch nicht einfach so bekommen.
Das erklärt, warum man die Herstellerfirma nachvollziehen konnte, an wen sie die Rohlinge geliefert hatte, nämlich diese Firma in Bottrop, deren Archiv aber nicht mehr existiert.
Ich kenne solche Nummernschlüssel von Schließanlagen, die an Gebäuden installiert sind, zu dem mehrere Menschen Zugang haben sollen, aber wo man verhindern will oder muss, dass unkontrolliert unberechtigte Menschen in den Besitz der Schlüssel gelangen und damit einfach reinkommen.
Also z.B. größere Mietshäuser mit vielen Parteien: unten an der Haustür ist so ein Spezialschloss, zu dem auch alle Mieter zwei Haustürschlüssel bekommen, der halt nicht von ihnen vervielfältigt werden kann. Zusätzlich bekommt jeder Mieter die Schlüssel für sein "normales" Wohnungstürschloss, dass eben nicht so einen hohen Sicherheitsstandard haben muss, weil man ggfls. eben nur ein Schloss und zwei Schlüssel austauschen muss.
Würden Mieter beliebig Schlüssel zur Haustür nachmachen können und die nachgemachten Schlüssel nach Auszug behalten, würden nach gewisser Zeit unkontrolliert viele Menschen in das Haus gelangen können.
Das gleiche Prinzip haben früher auch Firmen oder Verwaltungen genutzt. Auch da will man halt genau wissen, wer Schlüssel und damit Zugang hat und will sicher sein, dass ein gekündigter Mitarbeiter nicht nach Ausscheiden aus der Firma noch beliebig in das Gebäude gelangen kann, weil er sich einen der Schlüssel zur Haupteingagstür hat nachmachen lassen.
Heute ist sowas eher über Transponder geregelt, für die man in der Schließanlage verschiedene und individuelle Zugangsberechtigungen programmieren oder eben auch löschen kann.