Schlechter Scherz oder Kriminalfall? Schädelfund im Landkreis Harburg
06.01.2024 um 00:50Raspelbeere schrieb:Die Beweispflicht schätze ich anders herum ein: legalen Besitz nachweisen.Na das nun nicht.
Jemanden muß schon ein Verbrechen nachgewiesen werden und nicht umgekehrt.
Wenn es nicht verboten ist, so etwas zu besitzen erst recht nicht.
brigittsche schrieb:lso muss unser Erbe irgendwas anstellen, verkaufen geht nicht weil es u. U. nur irgendwie auf dem Schwarzmarkt möglich ist, in die Mülltonne stecken will er dann auch nicht, könnte ja jemand finden und wer weiß was denken....Naja, und in besoffener Runde mit seinen Kumpels kommt er dann auf die Idee, den Schädel einfach irgendwo hinzulegen und die Leute zu erschrecken, haha, sehr komisch....So ähnlich kann ich mir das vorstellen. Vielleicht lag der Schädel schon 50 Jahre irgendwo herum und wurde dann im Keller gefunden von Erben z.B.
Vielleicht machten sich ein paar Jugendliche dann einen makabren Scherz
Raspelbeere schrieb:Es könnte genauso gut sein dass es jemandem wert ist 1000 Euro für einen Scherz auszugeben. Oder es jemandem mal 1000 Euro wert war sich sowas zu kaufen.Das glaube ich beides nicht.
Wenn jemanden nur daran gelegen ist einen Schock zu verursachen bei dem Finder, kann er auch ein Immitat für € 20 nehmen.
Ich glaube auch nicht, das jemand so viel Geld ausgegeben hat um den Schädel zu kaufen.
In D lagen nach dem Krieg genügend Schädel herum, das auch einige "in fremde Hände gerieten". Irgendwann nach 1945.